Windpark der Windreich AG. Der Gründer des Konzerns muss mehrere Jahre ins Gefängnis. / Foto: Windreich

  Anleihen / AIF, Wachhund

Insolvente Windreich AG: BGH bestätigt Urteil gegen Firmenchef Balz

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Windreich-Gründers Willi Balz gegen ein Gerichtsurteil aus dem Dezember 2020 als unbegründet verworfen. Das Stuttgarter Landgericht hatte den 61-jährigen Balz unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs und Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach dem Beschluss des BGH ist das Urteil rechtskräftig (Az. 1 StR 292/21).

Die in Wolfschlugen bei Stuttgart ansässige Windreich AG hatte Windparks zu Wasser und an Land entwickelt und im September 2013 Insolvenz angemeldet. Nach Einschätzung des Stuttgarter Landgerichts war das Unternehmen schon sehr viel früher zahlungsunfähig gewesen.

Laut dem Vorsitzenden Stuttgarter Richter Alexander Stuckert hatte Balz als alleiniger Gesellschafter den Konzern aber auch danach "ganz bewusst am finanzwirtschaftlichen Abgrund entlang weitergeführt". Balz habe nicht nur die Insolvenz verschleppt, sondern beispielsweise auch Kreditgeber um mehrere Millionen Euro betrogen.

Windreich hatte über zwei Anleihen 135 Millionen Euro Kapital von Anlegerinnen und Anlegern eingesammelt. Mehr dazu können Sie hier lesen.

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