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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Interview
Interview: Corona in der Crowd – kann ein Garantiefonds helfen?
Die ecoligo GmbH will ihre Crowd-Anleger mit einem Garantiefonds vor Corona-bedingten Zahlungsausfällen schützen. Aber in dem Fonds sind nur 50.000 Euro. Reicht das, wenn in Afrika Hotels pleitegehen, auf deren Dächern ecoligo Solaranlagen installiert hat? ECOreporter befragte dazu ecoligo-Gründer Markus Schwaninger.
Ghana, Kenia und Costa Rica – vor allem in diesen Ländern hat die ecoligo GmbH aus Berlin bislang Solarprojekte und Energieeffizienzprojekte realisiert. Finanziert wurden die Projekte überwiegend von Privatanlegern aus Deutschland: Ungefähr 3,8 Millionen Euro für 37 Projekte haben rund 1.100 Privatanleger bereits investiert. Konkret haben die Anleger dabei Nachrangdarlehen über die Crowdinvesting-Plattform ecoligo.investments gezeichnet, die von der ecoligo GmbH initiiert wurde.
Solaranlagen von ecoligo in Ghana. / Foto: Unternehmen
Die Länder, in denen ecoligo die meisten seiner Projekte realisiert, sind Unternehmensangaben zufolge bisher weniger von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Laut der Johns Hopkins University gibt es in Costa Rica 134 bestätigte Infizierte, in Ghana 24 und in Kenia 15 (Stand jeweils: 24.3.2020, 11:00 Uhr). Die Regierungen dieser Länder haben trotzdem vorausschauend teilweise bereits ähnliche Maßnahmen wie in Deutschland umgesetzt, um eine rapide Corona-Ausbreitung zu vermeiden. Costa Rica hat beispielsweise eine Einreisesperre für Touristen verhängt. Daher ist es möglich, dass eines oder mehrere der Unternehmen, die ecoligo mit Solarstrom beliefert, finanziell von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen werden können.
Ecoligo möchte seine Anleger in dieser Situation schützen: Um die anstehenden Zins- und Darlehenszahlungen an die Crowdinvestoren sicherzustellen, will das Unternehmen einen Garantiefonds einrichten. Dieser Fonds soll zunächst mit 50.000 Euro von ecoligo ausgestattet werden. Das soll gewährleisten, dass die Zahlungen an die Crowdinvestoren in den nächsten Monaten unabhängig von eventuell verspäteten Zahlungen der Endkunden erfolgen können. Der Garantiefonds soll mit jedem neuen Projekt weiter aufgestockt werden. Zudem soll er nach Angaben von ecoligo über die Corona-Krise hinaus Bestand haben und Investoren auf www.ecoligo.investments vor externen Auswirkungen schützen, die sich der Kontrolle durch ecoligo entziehen.
ECOreporter hat Markus Schwaninger Fragen zum Garantiefonds gestellt. Schwaninger ist zusammen mit Martin Baart Gründer und Geschäftsführer der ecoligo GmbH.
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ECOreporter: Herr Schwaninger, wird der Garantiefonds auf Ebene der ecoligo GmbH eingerichtet und insolvenzgeschützt sein?
Markus Schwaninger: Der Garantiefonds soll separat eingerichtet werden. Wir prüfen jedoch noch, wie wir den Fonds am besten aufsetzen. Daher kann ich Ihnen zum heutigen Zeitpunkt die finale Struktur noch nicht mitteilen. Der Fonds soll schnellstmöglich eingerichtet werden bei gleichzeitig möglichst hoher Sicherheit.
Ihre Anleger haben Nachrangdarlehen mit Rangrücktritt gezeichnet. Bedeutet das auch für den Garantiefonds, dass bei einer drohenden Insolvenz keine Zahlungen aus dem Garantiefonds an die Nachrangdarlehensgeber erfolgen dürfen und zuerst Gläubiger mit nicht nachrangigen Ansprüchen bedient werden?
Die Emittenten unserer Angebote sind jeweils Zweckgesellschaften ohne erstrangige Gläubiger. Daher zielt der Garantiefonds direkt auf die Absicherung der Nachrangdarlehensgeber.
Die Vertragspartner der Anleger sind nicht Projektgesellschaften, sondern Unternehmen der ecoligo-Gruppe. Daher haben die Anleger Zahlungsansprüche gegenüber ecoligo. Werden mit dem Garantiefonds Gelder nicht bloß innerhalb des Unternehmens umverteilt, ohne dass insgesamt mehr Gelder für Auszahlungen an die Anleger zur Verfügung stehen?
Vertragspartner der Anleger sind die Zweckgesellschaften in Deutschland. Diese haben wiederum Zahlungsansprüche gegenüber den Projektinhabern, die als 100-prozentige Tochtergesellschaften der ecoligo GmbH in den Ländern ansässig sind, wo sich die Solar- und Energieeffizienzanlagen befinden. Die Zahlungsströme führen daher an der ecoligo GmbH vorbei. Dies ist bewusst so gewählt, damit die Anleger das operative Risiko der ecoligo GmbH nicht tragen. Durch den Garantiefonds, der von ecoligo gespeist wird, werden daher zusätzliche Gelder zur Verfügung stehen.
Solaranlage von ecoligo in Costa Rica. / Foto: Unternehmen
Mit einem Volumen von 50.000 Euro ist der Garantiefonds nicht in der Lage, Totalverluste bei Projekten abzudecken. Ecoligo hat mit dem Anlegerkapital hauptsächlich Projekte von Hotelbetrieben in Afrika und Mittelamerika finanziert. Diese sind in der Regel auf zahlungskräftige Gäste aus dem Ausland angewiesen, die infolge der Corona-Pandemie zunächst größtenteils ausbleiben dürften. Wie lange könnten die Hotels mit deutlich weniger Gästen voraussichtlich überleben?
Wir gehen aktuell nicht von Totalausfällen der Kunden aus. Mit dem Garantiefonds wollen wir potenzielle Zahlungsverzögerungen bei den Leasingzahlungen der Kunden absichern. Sollte es dennoch zu einem Komplettausfall eines Kunden kommen, sind wir als Anlageneigentümer berechtigt, die Solaranlage oder Klimaanlage abzubauen, und können die Anlagen in einem anderen Projekt verbauen. Auch in diesem Fall kommt es zu einer Situation ohne Einnahmen für einen gewissen Zeitraum, jedoch nicht zu einem Totalverlust, weil die Anlagen weiterhin unser Eigentum sind. Dies ist der entscheidende Risikominimierungsfaktor in unserem Geschäftsmodell.
Bei Solarprojekten machen die Kosten der Solarmodule nur einen Teil der Gesamtinvestitionskosten aus. Die übrigen Kosten – z. B. für Projektentwicklung, Kundenakquise, Vertragsabschluss, Installation – könnten durch den Abbau einer Solaranlage nicht wieder reingeholt werden. Ist es daher wirtschaftlich, eine gebrauchte Solaranlage in einem anderen Projekt wieder zu verbauen?
Die Komponentenkosten stellen mit über 80 Prozent noch immer den weitaus größten Anteil der Gesamtinvestitionskosten. So sind neben den Modulen ja auch die Wechselrichter, Schaltschränke, Verteilerboxen, Kabel und die Unterkonstruktion wiederverwendbar. Wir als Unternehmen haben uns das auch schon vor der Corona-Situation im Detail angeschaut. Aus den Gewinnen, die wir in einem Projekt erwirtschaften, lässt sich die Anlage einmal abbauen und wieder aufbauen, ohne einen Verlust zu bewirken. Dies ist möglich, da die Lohnkosten in den Ländern gering sind. Unsere Gewinnmarge verringert sich dadurch natürlich, aber im Interesse der Crowdinvestoren und des langfristigen Ziels, Unternehmen eine erneuerbare Energieversorgung zu ermöglichen, ist das das kleinere Übel. Betrachtet man alle Komponenten, so können wir 80 Prozent oder sogar mehr des Anlagenwertes zurückgewinnen. Der Abbau und Wiederaufbau eine Solaranlage ist aber immer nur das letzte Mittel, wenn der Kunde komplett ausfallen sollte.
Hat ecoligo Erfahrungswerte, ob Neukunden damit einverstanden sind, dass bei ihnen eine gebrauchte Anlage verbaut wird?
Erfahrungswerte haben wir diesbezüglich nicht. Da wir dem Kunden jedoch eine Anlagen-Performance garantieren, ist es für den Kunden unerheblich, ob die Anlage neu ist oder bereits gebraucht. Und letztlich spiegelt sich der Restwert der Solaranlage, der bei einer gebrauchten Anlage nicht mehr 100 Prozent beträgt, ja auch in verringerten Leasing-Zahlungen des Kunden wider, wodurch ein Anreiz geschaffen wird.
Herr Schwaninger, wir danken Ihnen für die Antworten!
Aktuell können Anleger über die Online-Plattform ecoligo.investments zwei Projekte von ecoligo ab 100 Euro zeichnen. ECOreporter hat hier über die beiden Projekte in Costa Rica – eine Solaranlage und ein energieeffizientes Klimaanlagenprojekt – berichtet.