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Investor steigt bei reconcept aus
Einer der beiden mittelbaren Eigentümer der reconcept GmbH hat sich entschieden, seine Anteile zu veräußern. Wer übernimmt diese Anteile? In dem Zusammenhang gibt es auch ein neues Anleiheangebot. Dieses unterliegt aber Beschränkungen.
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Die reconcept GmbH ist die Muttergesellschaft der reconcept-Gruppe. Gesellschafterin der reconcept GmbH war seit 2020 die bdp New Energy Invest GmbH. ECOreporter berichtete hier.
Karsten Reetz, Geschäftsführer der reconcept GmbH, und die PCM Private Capital und Management GmbH hielten zu dem Zeitpunkt jeweils 50 Prozent an der bdp New Energy Invest GmbH. Diese ist inzwischen umbenannt in RE New Energy Invest GmbH.
Laut reconcept-Aussage hat sich die PCM Private Capital und Management GmbH entschieden, ihre Anteile an Karsten Reetz zu verkaufen.
Anleihe soll Kauf von reconcept-Anteilen finanzieren
Reetz wiederum habe zur teilweisen Finanzierung des Kaufs der Anteile eine Anleihe über seine Investmentgesellschaft aufgelegt. Bei dieser Investmentgesellschaft handelt es sich um die FR|Energy Investments GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter Reetz ist.
Emittentin der Anleihe „Energy Solutions Bond“ ist die FR|Energy Investments GmbH. Das Anleihekapital soll dem Erwerb von Anteilen an der reconcept GmbH dienen.
Die Schuldverschreibungen werden nach reconcept-Aussage ausschließlich durch die Emittentin FR|Energy Investments GmbH gegenüber einem Personenkreis von maximal 149 potenziellen Anleihegläubigern angeboten. Für die angebotenen Schuldverschreibungen existiert kein öffentlicher Markt. Die Emittentin hat den Angaben nach die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Anleiheangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte nicht gestattet.
Warum sind maximal 149 Personen erlaubt, und warum ist die Verbreitung der Unterlagen nicht gestattet?
Laut EU-Prospektverordnung entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapier-Prospekts bei einem Wertpapierangebot, das sich an weniger als 150 nicht qualifizierte Anlegerinnen und Anleger pro Mitgliedstaat richtet. Qualifizierte Anlegerinnen und Anleger wie beispielsweise professionelle und institutionelle Kundinnen und Kunden fallen also nicht unter diese Begrenzung.
Die BaFin erläutert die praktischen Auswirkungen der Verordnung für Emittentinnen genauer auf ihrer Internetseite: „Die Angebotsmitteilung darf dann nur für maximal 149 Personen zugänglich sein. Also müssen entweder gezielt höchstens 149 konkrete Personen angesprochen werden, oder es muss durch technische Maßnahmen verhindert werden, dass mehr als 149 Personen die Angebotsmitteilung lesen können.“
Gestern hat ECOreporter über neue Geschäftszahlen der reconcept GmbH und den Verkauf der Teil-Solarsparte berichtet.