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KWK-Ausschreibungen: Bundesnetzagentur erteilt 17 Zuschläge
Die Bundesnetzagentur hat in zwei getrennten Ausschreibungsverfahren mit dem Gebotstermin 1. Dezember 2022 Zuschläge für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und innovative KWK-Systeme erteilt.
Ausschreibung für KWK-Anlagen überzeichnet
Bei KWK-Anlagen war ein Volumen von 86,55 Megawatt (MW) ausgeschrieben. Eingereicht wurden 19 Gebote mit einer Gesamtkapazität von 106,13 MW. Zwölf dieser Gebote mit einem Volumen von 85,98 MW erhielten einen Zuschlag. Zwei Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, weil sie den formalen Anforderungen nicht genügten. Fünf zulässige Gebote konnten nicht bezuschlagt werden, da das Ausschreibungsvolumen für einen Zuschlag nicht ausreichte.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,15 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) bis 6,76 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,14 ct/kWh und damit über dem Durchschnittswert der letzten Ausschreibungsrunde im Juni 2022 (5,87 ct/kWh).
Ausschreibung für innovative KWK-Systeme unterzeichnet
Bei den innovativen KWK-Systemen wurden sechs Gebote mit einem Volumen von 18,02 MW eingereicht. Da das Ausschreibungsvolumen 25 MW betrug, erhielten alle fünf zulässigen Gebote mit einem Gesamtvolumen von 15,10 MW einen Zuschlag. Ein Gebot konnte aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden. Die Zuschläge liegen zwischen 10,89 ct/kWh und 11,90 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,22 ct/kWh. In der letzten Ausschreibung hatte er bei 11,74 ct/kWh gelegen.
Unter einem innovativen KWK-System versteht die Bundesnetzagentur besonders energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit einem hohen Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien KWK-Strom und Wärme erzeugen oder umwandeln.
Die Zuschlagszahlungen in beiden KWK-Kategorien erfolgen zusätzlich zu den am Strommarkt zu erzielenden Erlösen. Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Juni 2023 statt.
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