Deutschland braucht dringend mehr Erneuerbare Energie - doch neben dem Wind- stockt auch der Solarausbau. / Foto: Pixabay

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Solar-Ausschreibung erneut unterzeichnet – Höchstwerte zu gering?

Bei der deutschen November-Ausschreibung für Solaranlagen auf Freiflächen wurden 117 Gebote mit einem Volumen von 677 Megawatt (MW) eingereicht. Ausgeschrieben waren aber 890 MW. Damit blieb diese Ausschreibungsrunde wie die Vorrunde im Juni unterzeichnet. Die Bundesregierung ist von ihrem Ziel, die Ausbauraten bei Solarenergie auf 22.000 MW pro Jahr zu steigern, nach wie vor weit entfernt.

Die Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote der Ausschreibung für Solarenergie des ersten Segments mit dem Gebotstermin 1. November 2022 bekannt gegeben. Solaranlagen des ersten Segments sind Freiflächenanlagen und Solaranlagen, die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind.

Mehr als die Hälfte der Zuschläge gehen an Solarprojekte in Bayern

104 Gebote mit einem Umfang von 609 MW konnten bezuschlagt werden. Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (307 MW, 60 Zuschläge), gefolgt von Baden-Württemberg (67 MW, 13 Zuschläge) und Brandenburg (66 MW, sieben Zuschläge).

Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge an Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt werden. Insgesamt waren das 49 Zuschläge mit 310 MW, wovon 239 MW an Projekte in Bayern gingen (38 Zuschläge). Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen – entfielen 32 Zuschläge mit 152 MW.

Reagiert der Gesetzgeber?

Der Hauptgrund für die erneute Unterzeichnung dürfte nach Einschätzung der Bundesnetzagentur in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens in diesem Jahr auf über 3.000 MW liegen. 2021 wurden nur 1.850 MW ausgeschrieben. Um ein höheres Volumen decken zu können, müssen entsprechend mehr Projekte entwickelt werden. Allerdings gibt es nach Einschätzung der Bundesnetzagentur Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Solarmodulen und schwer kalkulierbare Preise.

Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in der November-Ausschreibungsrunde bei 5,80 Cent/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,51 Cent/kWh). Damit ist der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert binnen eines Jahres um 0,8 Cent/kWh gestiegen. Mit 5,80 Cent/kWh liegt der Wert nur noch geringfügig unter dem erlaubten Höchstwert von 5,90 Cent/kWh.

„Die Höchstwerte sollten dort angehoben werden, wo es erforderlich ist. Hier ist zunächst vor allem der Gesetzgeber gefragt", sagt hierzu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.  Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bemängelt eine fehlende „Inflationsklausel“ bei den zulässigen Gebotshöchstwerten in den Solar-Ausschreibungen, die nach Einschätzung des BSW den Solarausbau gefährden.Auch das gestiegene Zinsniveau kann neue Solarprojekte weniger wirtschaftlich machen.

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