Biomassekraftwerk von Naturstrom. / Foto: Unternehmen

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Naturstrom klagt gegen RWE/E.ON-Deal

Die Düsseldorfer Bürgerenergiegesellschaft Naturstrom AG hat zusammen mit zehn anderen Energieversorgern gegen den Zusammenschluss von RWE und E.ON Klage beim Europäischen Gericht eingereicht.

Im Februar 2019 hatte die Europäische Kommission einer Neuverteilung der Sparten von RWE und E.ON zugestimmt. RWE will sich zukünftig auf die Stromerzeugung und den Großhandel konzentrieren, während sich E.ON um das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft kümmern möchte. Gegen diese Marktaufteilung haben Naturstrom und weitere Energieversorger jetzt eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht in Luxemburg angestrengt.

Der Vorwurf: Wettbewerbsverzerrung

„Indem die Kommission den Deal zwischen RWE und E.ON zur Aufteilung des Energiemarktes ohne ernsthafte Auflagen durchgewunken hat, verabschiedete sie sich vom Ziel eines fairen Wettbewerbs im deutschen und europäischen Energiemarkt“, sagt Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG. „Das ist eine Rolle rückwärts, wenn man bedenkt, dass dieselbe Kommission über 20 Jahre lang die Liberalisierung des Strommarktes verfolgte.“

„Es wird immer deutlicher“, so Banning weiter, „dass die Geschäftsmodelle von RWE und E.ON nicht mehr funktionieren werden. Also nutzen diese ihre noch vorhandene politische wie wirtschaftliche Macht, um über eine Neuordnung des Marktes ihre Pfründe zu sichern. Durch die Aufteilung des Marktes nach Themenfeldern und den Verzicht auf Wettbewerb untereinander erhält jedes der beiden Unternehmen in den ausgewählten Bereichen eine Marktmacht, die um Faktoren größer ist als die der anderen Marktteilnehmer. Sie können und werden ihre beherrschende Stellung in den jeweiligen Bereichen ausspielen und Stadtwerke wie mittelständische Wettbewerber aus dem Markt drängen. Das wird mittelfristig auch zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen. Denn nur während der Zeit der Marktbereinigung wird es interessante Preise für diese geben, damit Wettbewerber nicht mehr mitziehen können. Danach aber wird die Marktmacht genutzt, um die Gewinne zu maximieren.“

Sollte das Europäische Gericht der Nichtigkeitsklage stattgeben, würde es die Freigabeentscheidung der EU-Kommission kassieren. Die Kommission müsste dann unter Berücksichtigung der Einschätzungen des Gerichts erneut eine fusionsrechtliche Prüfung des Zusammenschlusses von RWE und E.ON durchführen.

Von der Naturstrom AG gibt es eine nicht börsennotierte Aktie. Wie Sie die Aktie kaufen können, erfahren Sie hier.

ECOreporter hat eine Anleihe von Naturstrom in einem ECOanlagecheck hier analysiert.

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