Erneuerbare Energie

Regierung beschließt Strompreisbremse und Abschöpfung für Übergewinne

Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sollen im kommenden Jahr bei hohen Energiekosten entlastet werden. Am Freitag beschloss die Bundesregierung die dafür geplante Gas- und Strompreisbremse. Für die Finanzierung soll etwa die Abschöpfung von Übergewinnen bei Energieerzeugern sorgen – diese wurde allerdings nun weiter eingeschränkt.

Von Januar 2023 bis Ende April 2024 sollen für den Großteil des Verbrauchs gedeckelte Preise gelten – der Staat zahlt die Differenz. Das Parlament soll die Preisbremsen noch vor Weihnachten beschließen. Die Bundesratssitzung ist am 16. Dezember.

Offiziell sollen die Preisbremsen ab März gelten; um die sogenannte Winterlücke zu schließen, werden die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar im März angerechnet. Die Preisdeckel gelten nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts – so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden.

Der Gaspreis soll auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei fast 18 Cent. Beim Strompreis soll für Haushalte und kleine Firmen ein Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde gelten. Hier kommen Vergleichsportale aktuell auf einen Durchschnittspreis von rund 43 Cent.

Abschöpfen von Übergewinnen wird eingeschränkt

Für Unternehmen sollen andere Obergrenzen gelten: Der Preis für Firmen ab einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr soll bei sieben Cent gedeckelt werden, und zwar für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Diese industrielle Gaspreisbremse gilt für rund 25.000 Unternehmen und etwa 1.900 Krankenhäuser. Für Strom sollen Industriekunden für 70 Prozent ihres Verbrauchs – gemessen im Jahr 2021 – maximal 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen bezahlen.

Die Regierung will die Strompreisbremse teilweise durch das Abschöpfen übermäßiger Gewinne am Strommarkt finanzieren. Erfolgen soll die Abschöpfung ab dem 1. Dezember – zunächst war hier eine rückwirkende Maßnahme ab September geplant gewesen. Die Laufzeit der Abschöpfung ist laut Ministerium bis 30. Juni 2023 befristet – das ist kürzer als zunächst geplant. Die Abschöpfung könne aber zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verlängert werden, höchstens aber bis April 2024.

Das Geld für die Gaspreisbremse wird aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes stammen. Gerechnet wird mit rund 54 Milliarden Euro. 

Kritik an dem Vorhaben kam von der Umweltorganisation Greenpeace. "Die Bundesregierung hat es versäumt, die milliardenschweren Energiehilfen für die Industrie mit verbindlichen Klimaschutzmaßnahmen zu verknüpfen. Staatliche Hilfen müssen dafür sorgen, dass fossile Abhängigkeiten sinken", erklärte Greenpeace-Klimaexperte Bastian Neuwirth über den Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Abschöpfung von Übergewinnen schafft Unsicherheiten auch für Erneuerbare-Energien-Versorger. So hatte etwa der ECOreporter-Aktien-Favorit Energiekontor vor Risiken für seine Finanzziele gewarnt. Mittelfristig könnte das für Kursrücksetzer bei Grünstromaktien sorgen, die langfristigen Aussichten dürften aber unberührt bleiben.

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