Fast 80 Prozent der Gebote bekamen bei der aktuellen Solarausschreibung keinen Zuschlag. / Foto: Pixabay

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Solar-Ausschreibung extrem überzeichnet – verschafft sich Bayern einen Wettbewerbsvorteil?

Die Juni-Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Solaranlagen war rund fünffach überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von nur rund 96 Megawatt (MW) wurden Gebote für insgesamt rund 447 MW abgegeben. Daher erhielten nur 21 der 101 Gebote einen Zuschlag. Nun hat das Bundesland Bayern im Juni auch noch eine Verordnung angepasst, die massive Auswirkungen auf die kommenden Solar-Ausschreibungsrunden haben kann.

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Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte bei der Juni-Ausschreibungsrunde für Solaranlagen liegen zwischen 4,90 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und 5,40 Cent/kWh (Vorrunde: 4,64 bis 5,48 Cent/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist leicht angestiegen und liegt diesmal bei 5,27 Cent/kWh (Vorrunde: 5,18 Cent/kWh).

Bayern erhöht Kontingent massiv

Die bayerische Landesregierung hatte erst im letzten Jahr den Weg für noch mehr Solarprojekte auf Ackerflächen freigemacht. Die bayerische Öffnungsverordnung sah Anfang 2020 vor, dass pro Kalenderjahr 70 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden können. In der Folge dominierte Bayern die Solar-Ausschreibungen. Im März gingen rund 67 Prozent der Zuschläge an Solarprojekte in Bayern.

Für die kommende Juli-Ausschreibung wären aber nur noch neun der auf 70 begrenzten Gebote für Acker- und Grünlandflächen in Bayern zu vergeben gewesen. Damit hätten sich die Chancen für andere Bundesländer erhöht, Zuschläge für Solarprojekte auf ihren Flächen zu erhalten. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die meisten Bundesländer Acker- und Grünlandflächen gar nicht für Solarprojekte freigegeben haben. Bayern jedenfalls hat reagiert und seine Öffnungsverordnung zum 16. Juni angepasst: Statt 70 dürfen nun pro Kalenderjahr 200 Gebote für Acker- und Grünlandflächen in Bayern bezuschlagt werden. Also fast eine Verdreifachung. Die Gebote dürfen nur dann nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in Natura 2000-Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden.

Aufgrund der Öffnung für nun 200 Gebote ist es möglich, dass die kommenden Solar-Ausschreibungsrunden von bayerischen Solarprojekten „geflutet“ werden. Die Chancen für Solarprojekte in anderen Bundesländern sinken dann noch mehr.  Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass bei der nächsten Ausschreibungsrunde im Juli das Ausschreibungsvolumen mit rund 193 MW zwar höher als im Juni ist, aber immer noch gering.

Warum sind Solaranlagen auf Ackerflächen in Bayern im Vorteil?

"Die hohe Zuschlagsquote für Gebote auf Ackerflächen in Bayern verdeutlicht die ungleiche Wettbewerbsfähigkeit von Solarflächen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, schon im Februar 2019. Welche Gründe gibt es dafür? Hier ist zwischen den Wettbewerbsvorteilen "Ackerfläche“ und "Bayern“ zu unterscheiden.

Für Bayern spricht die Sonneneinstrahlung, die in Süddeutschland höher ist als in anderen Regionen Deutschlands. Zudem ist Bayern flächenmäßig das mit Abstand größte Bundesland. Damit hat es wahrscheinlich auch die meisten Flächen, die für Solarparks geeignet sind. Acker- und Grünlandflächen haben zudem gegenüber anderen Flächen (Konversionsflächen, Randflächen an Autobahnen und Bahntrassen) in der Regel Vorteile. Dazu können abhängig vom Einzelfall zählen: Baugrund ist bei Ackerflächen unproblematischer als bei Rand- oder Konversionsflächen (Bodenversiegelung, Altlasten), Grundstückszuschnitte sind bei Randflächen ungünstiger. Dadurch ist es möglich, dass für Solarparks auf Ackerflächen niedrigere Zuschlagswerte wirtschaftlich auskömmlich sind.

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