Singulus muss die Änderung seiner Anleihebedingungen vertagen. / Foto: Singulus

  Nachhaltige Aktien, Anleihen / AIF, Wachhund

Solarmaschinenbauer Singulus nicht beschlussfähig

Der finanziell angeschlagene Solarmaschinenhersteller Singulus will erneut die Bedingungen seiner Anleihe 2016/2021 (WKN: A2AA5H) ändern. Im ersten Anlauf ist dies nun gescheitert.

Das Unternehmen aus Kahl am Main hatte zu einer sogenannten Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen, um das Kündigungsrecht für die Anleihe für 15 Monate auszusetzen (ECOreporter berichtete hier). An der Abstimmung beteiligten sich aber weniger als die für einen Beschluss notwendigen 50 Prozent des Gläubigerkapitals. Deshalb lädt Singulus zu einer zweiten Abstimmung am 30. Mai ein. Dort reicht eine geringere Beteiligungsquote aus, um Beschlüsse fassen zu können. Dass Abstimmungen zu Anleiheänderungen erst im zweiten Durchgang erfolgreich sind, kommt häufig vor.

Die Finanzberichte des Unternehmens für 2020 und 2021 sind lange überfällig, und auch der Jahresabschluss 2022 wird möglicherweise verspätet fertiggestellt. Damit Gläubiger deswegen nicht die Anleihe kündigen können, will Singulus die Anleihebedingungen ändern.

Die Singulus-Anleihe notiert an der Frankfurter Börse aktuell bei 67,5 Prozent ihres Nennwertes (Stand 9.5.2023, 8:07 Uhr). Die Aktie des Unternehmens kostet derzeit in Frankfurt 2,50 Euro und damit 4,6 Prozent weniger als gestern (9.5.2023, 8:01 Uhr). Im Jahresvergleich ist der Kurs um 22 Prozent gesunken, auf fünf Jahre gesehen beträgt das Minus 80 Prozent.

Mehr zur aktuellen Situation von Singulus erfahren Sie hier.

Sie suchen aussichtsreichere grüne Anleihen? Dann lesen Sie unser Dossier 45 nachhaltige Anleihen mit bis zu 8 % Zins – wie hoch sind die Kurse?

Lesen Sie auch: Das sind die besten Solaraktien – wo sich jetzt der Einstieg lohnen kann

Singulus Technologies AG Aktie: ISIN DE000A1681X5 / WKN A1681X

Singulus Technologies AG Anleihe 2016/2021: ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H

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