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Solarprojekt Finowfurt: OLG Stuttgart kassiert Gerichtsurteil
Wegen Baumängeln bei einem Solarprojekt im brandenburgischen Finowfurt hatte es in den letzten Jahren mehrere Gerichtsverfahren gegeben. Jetzt revidiert das Oberlandesgericht Stuttgart ein Urteil des Landgerichts Stuttgart und spricht einem Anleger Schadensersatz zu.
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Nachdem das Landgericht die Klage des Anlegers Kai-Wilfrid Schröder noch abgewiesen hatte, hat das OLG das Stuttgarter Unternehmen InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH dazu verurteilt, 26.500 Euro plus Zinsen an Schröder zu zahlen. Das Gericht teilt in seiner Urteilsbegründung, die ECOreporter vorliegt, Schröders Einschätzung, dass das von InnPro erstellte Exposé zu dem Solarprojekt zahlreiche Prospektfehler enthält, die Anlegerinnen und Anleger zu einer falschen Investitionsentscheidung verleiten konnten.
Unter anderem seien die Eigenstromabnahmen der Grundstückseigentümer, auf denen die Solaranlagen errichtet wurden, deutlich zu hoch angesetzt gewesen. Zudem habe es anders als behauptet keine Abnahmevereinbarung für den übrigen Strom mit dem österreichischen Energiekonzern Verbund AG gegeben. Eine Revision gegen das neue Urteil hat das OLG nicht zugelassen.
2014 sollten auf einem Milchviehbetrieb in Finowfurt Solardachanlagen mit 58 Wechselrichtern ihren Betrieb aufnehmen. 29 private Anlegerinnen und Anleger hatten die Solaranlagen über Direktinvestments erworben. Die Anlagen wurden aber erst im April 2016 fertiggestellt und von einem Teil der Käuferinnen und Käufer nicht abgenommen, weil Anzeichen für schwere Baumängel vorlagen.
ECOreporter hatte zuletzt hier über das Solarprojekt Finowfurt berichtet.