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Steuern auf Dividenden: Deutscher Staat muss Milliarden Euro erstatten
Sie besitzen ausländische Fonds, die auch in deutsche Aktien anlegen? Dann werden Sie möglicherweise eine Steuererstattung erhalten.
Darum geht es: Im Ausland aufgelegte Fonds haben zwischen 2004 und 2018 Kapitalertragssteuern auf Dividenden aus deutschen Aktien bezahlt, während inländische Fonds dies wegen des 2004 in Kraft getretenen Investmentsteuergesetzes nicht mussten. Eine solche Ungleichbehandlung verstoße gegen europäisches Recht, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH; Aktenzeichen I R 1/20). Der deutsche Staat müsse die eingenommene Steuer an die Fonds und damit letztlich an die Anlegerinnen und Anleger zurückzahlen.
Der BFH schätzt den Schaden laut einer Meldung der „WirtschaftsWoche“ auf bis zu 4 Milliarden Euro plus 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Welche Fonds wie viel Geld erhalten, muss in den nächsten Monaten das Hessische Finanzgericht klären. Fonds, die nicht bereits Erstattungsanträge gestellt haben, dürften leer ausgehen: Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre ab Dividendenzahlung.
Anfang 2018 hat das Investmentsteuerreformgesetz die Bestimmungen aus dem Investmentsteuergesetz abgelöst. Seitdem müssen auch deutsche Fonds Dividenden aus deutschen Aktien versteuern.
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21.03.25
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