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Studie: Banken informieren Kunden nicht verständlich
Ab Mitte 2025 müssen Banken in der Europäischen Union Verbraucher verständlich informieren. Aktuell besteht hier deutlicher Nachholbedarf, wie eine Analyse zeigt.
Der sogenannte "European Accessibility Act" der EU sieht vor, dass ab Mitte 2025 neue Richtlinien bei der Formulierung von Verbraucherinformationen für die Finanzbranche verbindlich werden. Dabei ist ein vorgeschriebenes Sprachniveau gemäß der allgemeingültigen Klassifizierung B2 und die ISO-Norm für einfache Sprache vorgesehen.
"Kommunikation auf dem Level von Fachbeiträgen"
Bei einer Untersuchung von 37 Banken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) war aktuell kein Geldhaus in der Lage, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirklich verständlich zu formulieren. Das ergab eine Analyse von Wortliga, einem in München ansässigen Anbieter von Tools für Sprachanalysen.
Für die einzelnen AGBs ermittelte Wortliga einen Lesbarkeitsindex von 0 bis 100 Punkten. Den besten Wert einer Bank erreichte mit 30 Punkten die Raiffeisen Schweiz – den letzten Platz belegte die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien mit neun Punkten. Von den deutschen Banken schnitten die Landesbank Baden-Württemberg und die Landesbank Hessen-Thüringen mit je 24 Punkten am besten ab. Nachhaltige Banken waren nicht unter den getesteten Geldinstituten.
"Keine der untersuchten AGB macht es Verbrauchern leicht, die Informationen zu verstehen. Sie kommunizieren fast durchweg auf dem Sprachniveau C2 und bewegen sich damit auf dem Level von Fachbeiträgen", sagt Gidon Wagner, Geschäftsführer von Wortliga. "Rechtliche Texte können nicht das verständliche Niveau von journalistischen Artikeln erreichen. Aber die Komplexität der Bedingungen von Banken im DACH-Raum sprengt jedes Maß. Von Verbrauchertexten kann man hier nicht sprechen – doch an Verbraucher richten sich die Bedingungen maßgeblich."
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