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Finanzdienstleister, Fonds / ETF
Studie: Ratingagenturen gehen sehr unterschiedlich mit „Impact“-Messung um
Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) aus Frankfurt hat ESG-Ratinganbieter dazu befragt, wie sie mit dem Thema „Impact“ verfahren.
Mit der am 21. Mai in Kraft tretenden EU-Fondsnamensleitlinie werden einheitliche Mindestkriterien für Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Namensbestandteilen definiert. Der Anteil an nachhaltigen Investitionen („Sustainable Investments“) spielt hierbei eine wichtige Rolle. Wie unterschiedlich ESG-Ratinganbieter den Anteil nachhaltiger Investitionen erheben und berechnen, war allerdings bislang wenig untersucht.
Der DVFA-Fachausschuss Sustainability hat daher eine Befragung der 18 wichtigsten ESG-Ratinganbieter durchgeführt. „Mit der Umfrage bei den ESG-Ratinganbietern gehen wir an die wesentliche Datenquelle für den Ausweis nachhaltiger Investitionen durch Investmentfonds. Wir fragten die Ratinganbieter, wie sie Impact messen und wie Investoren die Ergebnisse nutzen“, erläutert Dr. Gunnar Friede, Leiter des Fachausschusses.
Große Unterschiede bei der Datenerhebung
Die Antworten zeigen laut DVFA: Die befragten ESG-Ratinganbieter verwenden für ihre Impact-Ratings mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (den sogenannten SDGs) zwar ähnliche Grundprinzipien, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte bei der Wirkungsbewertung. „Auch bei der Messung von Impact ergeben sich große Divergenzen aufgrund unterschiedlicher Ansätze bei der Datenerhebung und -aggregation“, erklärt Dr. Martina Strobel, Mitglied des DVFA-Fachausschusses. „Ein Teil der Anbieter schätzt nahezu alle Daten, während die anderen fast ausschließlich auf öffentliche Daten zurückgreifen. Unterschiedliche Impact-Skalen und Verrechnungsmethoden von positiver und negativer Wirkung beeinträchtigen die Vergleichbarkeit der Ratings zusätzlich.“
Aber auch bei Investoren gibt es bisher keinen Marktstandard zur Ermittlung der Anteile nachhaltiger Investitionen. Die von Investmentfonds berichteten Anteile sind daher noch schwer vergleichbar. „Da zukünftig der Fondsname „nachhaltig“ oder „sustainable“ in der EU von der Minimumquote von 50 Prozent nachhaltigen Investitionen abhängt, ist eine hohe Transparenz zu den verwendeten Daten und Methodiken unabdingbar“, sagt DVFA-Fachausschuss-Mitglied Dr. André Höck.
Die DVFA fordert:
- Eine umfassende Datentransparenz der ESG-Ratinganbieter, insbesondere die Darlegung von Impact mit Netto- und Brutto-Angaben
- Zusätzliche Transparenz bei der Ermittlung von nachhaltigen Investitionen seitens der Investoren
- Eine stärkere Verzahnung der geplanten Überarbeitung der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) mit den geänderten Anforderungen durch die sogenannte Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Berichtspflichten für Unternehmen in der EU.
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21.03.25
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