14 UDI Festzins-Gesellschaften hatten unter anderem in teils unrentable Biogasanlagen investiert. Mittlerweile sind neun der Firmen pleite. / Foto: UDI

  Anleihen / AIF, Wachhund

UDI Energie Festzins 11: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Leipzig hat dem Insolvenzantrag der UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aus Chemnitz stattgegeben und das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht wie schon bei einigen anderen zahlungsunfähigen UDI-Gesellschaften den Leipziger Rechtsanwalt Jürgen Wallner.

Die UDI Energie Festzins KG hatte Mitte April einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem die Finanzaufsichtsbehörde BaFin das Unternehmen aufgefordert hatte, sein „ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln“. Die Firma hatte 2016 das Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 11 angeboten. Hintergrund der BaFin-Aufforderung ist eine Klausel in den Nachrangdarlehensverträgen, die die Behörde nach aktueller Rechtsprechung für ungültig hält.

2021 hatte die BaFin bereits acht Unternehmen der UDI-Gruppe aufgetragen, Anlegergelder zurückzuzahlen. Alle acht Unternehmen sind mittlerweile insolvent.

UDI hatte im Januar und Februar dieses Jahres noch versucht, Festzins-Nachrangdarlehen zurückzukaufen, darunter auch das Darlehen UDI Energie Festzins 11.

Weitere Informationen zu den UDI Festzins-Unternehmen finden Sie hier.

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