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UDI fordert Zinsen zurück: SdK rät Anlegern, nicht zu zahlen
Die finanziell angeschlagene UDI-Gruppe hatte im Dezember Inhaber von Genussrechten aufgefordert, ausgeschüttete Zinsen zurückzuzahlen oder eine verjährungshemmende Vereinbarung zu unterzeichnen. Die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK) empfiehlt Betroffenen, die Forderungen nicht zu akzeptieren.
Bei den Rückforderungen beruft sich UDI darauf, dass Anlegerinnen und Anlegern von 2007 bis 2020 Genussrechtszinsen ausgezahlt wurden, die die jeweiligen UDI-Gesellschaften nicht hätten überweisen dürfen, weil sie in den betreffenden Jahren keine Gewinne erzielt hätten. Laut den Genussrechtsbedingungen seien Zinsausschüttungen nur bei positiven Jahresergebnissen zulässig (ECOreporter berichtete hier).
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