UDI-Biogasanlage Torgelow. Die Betreiberin der Anlage will das Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 13 ablösen. / Foto: UDI

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UDI will "Festzins"-Nachrangdarlehen zurückkaufen – wie attraktiv ist das Angebot? (Interview)

Die in Schieflage geratene UDI-Gruppe bietet Anlegerinnen und Anlegern den Rückkauf von "Festzins"-Nachrangdarlehen an. Kaufpreis: 20 bis 25 Prozent des Darlehensbetrags. Ein faires Angebot? ECOreporter hakt beim Marketing-Chef von UDI nach.

Konkret geht es um folgende sechs UDI Festzins-Gesellschaften, die die gleichnamigen Nachrangdarlehen emittiert hatten. In der Tabelle finden Sie auch die UDI-Firmen, die die Darlehen zurückkaufen wollen, und Angaben zur Verschuldung dieser Unternehmen.

Emittentin des NachrangdarlehensKäuferin der ForderungenKaufpreis Bilanzielle Über- schuldung der Käuferin Ende 2019
UDI Energie Festzins 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGUDI Solarprojekt Dresden-Kaditz GmbH & Co. KG20 % des zur Rückzahlung noch offenen NettodarlehensbetragesJahresabschluss 2019 nicht veröffentlicht
UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGBioenergiepark Raitzen GmbH, Promenadenstr. 3, 09111 Chemnitz 20 % des zur Rückzahlung noch offenen Nettodarlehensbetrages1,0 Mio. €
UDI Energie Festzins 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG UDI Biogas Thierbach GmbH & Co. KG, Promenadenstr. 3, 09111 Chemnitz25 % des zur Rückzahlung noch offenen Nettodarlehensbetrages2,9 Mio. €
UDI Energie Festzins 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG UDI Biogas Torgelow GmbH & Co. KG, Promenadenstr. 3, 09111 Chemnitz25 % des zur Rückzahlung noch offenen Nettodarlehensbetrages2,3 Mio. €
UDI Energie Festzins 14 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGBiomethananlage Erdeborn GmbH,  Promenadenstr. 3, 09111 Chemnitz25 % des zur Rückzahlung noch offenen Nettodarlehensbetrages2,0 Mio. €
UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG VEXX-Energy Invest 4 GmbH & Co. KG, Kellerweg 12, 91154 Roth20 % des zur Rückzahlung noch offenen NettodarlehensbetragesJahresabschluss 2019 nicht veröffentlicht

Das Angebot von UDI gilt bis zum 16. Februar. Der Kaufpreis soll in sieben Raten bis 2028 überwiesen werden. Die komplette Summe jetzt zu zahlen, ist laut UDI „nicht möglich“. Auch eine vollständige Rückzahlung der Darlehen sei „nicht möglich, ganz gleich auf welchem Wege“.

Die Vorgeschichte des Angebots: UDI hatte im Frühjahr 2021 versucht, einen Schuldenschnitt bei 14 Festzins-Gesellschaften durchzuführen (ECOreporter berichtete hier). Die Unternehmen waren finanziell angeschlagen, dazu kamen rechtliche Unsicherheiten, weil die Finanzaufsicht BaFin die Nachrangklauseln in den Darlehensverträgen als ungültig einstufte.

Acht Festzins-Firmen sind bereits insolvent

Der Schuldenschnitt brachte offenbar nicht den gewünschten Erfolg, acht der 14 Gesellschaften meldeten Insolvenz an. Für die übrigen sechs gelten die aktuellen Rückkaufangebote. Alle sechs Unternehmen haben weiterhin finanzielle Probleme (mehr dazu können Sie hier lesen).

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Weder zu den Festzins-Gesellschaften noch zu den Käuferinnen der Darlehensforderungen liegen aktuelle Geschäftszahlen vor. ECOreporter kann daher derzeit nicht beurteilen, ob die angebotenen Kaufpreise angemessen sind und wie hoch das Risiko ist, dass die Käuferinnen in den nächsten sieben Jahren ihre Raten an die Anlegerinnen und Anleger nicht werden zahlen können.

Um etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Redaktion ein Interview mit Sven Moormann geführt, dem Head of Marketing and Business Development der UDI-Gruppe.

Herr Moormann, UDI möchte die Nachrangdarlehen von sechs Festzins-Unternehmen zurückkaufen. Allerdings hat noch keines dieser Unternehmen seinen Jahresabschluss 2020 veröffentlicht. Wie sollen Anlegerinnen und Anleger da entscheiden, ob der von Ihnen angebotene Kaufpreis angemessen ist?

Sven Moormann: Die Geschäftsführung hat hier eine für alle Beteiligten gute Lösung erarbeitet. Die dem Angebot zugrundeliegenden Bewertungen entsprechen den im Rahmen der Insolvenzverfahren der älteren Nachrangdarlehen erstellten Bewertungen.

Sie beziehen sich auf die Nachrangdarlehen Energie Festzins II bis IX, richtig?

Genau. Das Angebot ist zugleich das Ergebnis vorausgegangener gemeinsamer Anstrengungen: Eine Reihe von Anlegerinnen und Anlegern hatten sich zwischenzeitlich anwaltlich vertreten lassen. Ziel aller ist es, in dieser schwierigen Situation das beste Ergebnis für alle Beteiligten zu erzielen und höhere Rückzahlungen zu ermöglichen, als dies in Insolvenzverfahren der Fall sein dürfte. In mehreren Runden wurde daher mit zahlreichen Anwaltskanzleien ausgehandelt, wie ein Ablöseangebot aussehen könnte. Die Ablöse des Nachrangdarlehens durch einen fixen, nicht nachrangigen Kaufpreis einer Gesellschaft mit nachweisbaren Sachwerten bei Teilverzicht der Anlegerinnen und Anleger ist das erzielte Ergebnis. Mandanten verschiedenster Anwaltskanzleien haben sich für diese Lösung ausgesprochen. Daher ging dieses Angebot nun an alle betroffenen Anlegerinnen und Anleger.

Aber warum sind die Jahresabschlüsse 2020 der sechs Festzins-Unternehmen nach wie vor nicht veröffentlicht? Das würde eine Einschätzung Ihres Angebots erleichtern.

Nach der Übernahme der UDI-Gruppe durch Herrn Langnickel wurden sowohl der Steuerberater als auch der Wirtschaftsprüfer gewechselt, was der gängigen Praxis entspricht. Die neueren Entwicklungen, insbesondere die unerwartete Insolvenz der te management GmbH (mehr dazu können Sie hier lesen – Anm. d. Red.), haben die Geschäftsführung veranlasst, die bisherigen Bewertungen einer nochmaligen Überprüfung zu unterziehen. Mit Hochdruck wird an der Überarbeitung der bis zu diesen Ereignissen aufgestellten Abschlüsse gearbeitet.

Sie hatten im Frühjahr 2021 versucht, bei den Festzins-Unternehmen einen Schuldenschnitt durchzuführen. Anlegerinnen und Anleger sollten auf 40 bis 85 Prozent ihrer Forderungen verzichten (ECOreporter berichtete hier – Anm. d. Red.). Ist dieser Schuldenschnitt gescheitert?


Die Betreiberin der UDI-Biogasanlage Thierbach ist bilanziell überschuldet. / Foto: UDI

Nein, das Vorhaben im letzten Frühjahr war erfolgreich. Erst der Erfolg dieses Angebots machte das neue überhaupt möglich. Zugleich reicht aber der Erfolg der Schuldenschnittaktion nicht aus, um eine Lösung der rechtlich schwierigen Situation bei den Nachrangdarlehen zu erreichen. Insofern wird nur bei großem Erfolg des jetzigen Vorhabens die Sanierungsstrategie letztlich aufgehen können.

Dass dies im Sinne der Anlegerinnen und Anleger ist, zeigt sich bei den bestehenden Insolvenzverfahren der älteren Nachrangdarlehen: Für die dort betroffenen Anlegerinnen und Anleger dürfte die Insolvenz von Nachteil sein. Die Verfahren führen zu hohen Kosten und schmälern so die Insolvenzmasse mit der Folge, dass nur sehr kleine Beträge im niedrigen einstelligen Prozentbereich erwartet werden – weniger als im Falle einer einvernehmlichen Lösung bei Vermeidung der Insolvenzverfahren.

Sie bezeichnen die Unternehmen der UDI-Gruppe, die die Forderungen der Anlegerinnen und Anleger aufkaufen wollen, als „wirtschaftlich stabil aufgestellte Projektgesellschaften“. Allerdings sind laut den aktuellsten Jahresabschlüssen (für 2019) mindestens vier der sechs Gesellschaften bilanziell überschuldet. Die UDI Biogas Thierbach GmbH & Co. KG beispielsweise wies Ende 2019 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von fast 3 Million Euro aus. Bei der Biomethananlage Erdeborn GmbH waren es zum gleichen Zeitpunkt 2 Millionen Euro. Beide Firmen betreiben Biogasanlagen – in den letzten Jahren ein schwieriges Geschäft. Wie sollen ausgerechnet diese Unternehmen das Geld aufbringen, um die Anlegerinnen und Anleger auszuzahlen?

Grundsätzlich werden bei den bilanziellen Bewertungen die Nachrangdarlehen mit einbezogen, deren Ablösung nun Teil des Gesamtkonzeptes ist. Der vorgeschlagene Lösungsweg zielt darauf ab, eine machbare Lösung innerhalb der UDI-Gruppe zu finden. Die eingesetzten Käuferinnen sind Projektgesellschaften aus dem Erneuerbare-Energien-Bereich. Im Rahmen des aktuellen Angebots wurden dabei die wirtschaftlich am besten aufgestellten Projektgesellschaften ausgewählt.

Bioenergie gilt weiterhin als wichtige Energiequelle im künftigen Energiemix. Sowohl die Kernenergie als auch künftig die Kohlekraftwerke müssen ersetzt werden. Insofern überrascht es nicht, dass die neu regierenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, der Bioenergie in Deutschland eine neue Zukunft zu geben.

Viele Betreiber von Biogasanlagen haben aber mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen.

Grundsätzlich sind Biogasanlagen stärker von den Ernten und damit der Landwirtschaft abhängig. Gerade im Nordosten Deutschlands führten in den letzten Jahren zwei sehr trockene und heiße Sommer zu massiven Ernterückgängen, schlechten Substratqualitäten und hohen Substratpreisen, die sich in den entsprechenden Geschäftsjahren auch in den Bilanzen bemerkbar machen (Substrate sind die zum Betrieb der Biogasanlagen notwendige Biomasse, etwa Mais oder Zuckerrüben – Anm. d. Red.). Die operative Situation hat sich hier durch die letzten Ernten aber normalisiert.

Dennoch: Aus eigener Kraft werden die Projektgesellschaften die Anlegerinnen und Anleger nicht auszahlen können. Das sagt auch UDI. Woher soll das Geld kommen?

Für die Anschlussfinanzierungen gibt es verschiedene Optionen, die derzeit intensiv weiterverfolgt werden. Klar ist aber, dass bei einer stabilen Lösung, die die bisherigen erheblichen Rechtsunsicherheiten reduziert, unser Erneuerbare-Energie-Portfolio eine gute Chance hat, strategische Investoren aufzunehmen und somit zuverlässig weiterbetrieben zu werden. Hierdurch kann auch die Sicherheit der Zahlung an die Vertragspartner gefestigt werden.

Rechnen Sie mit Insolvenzen bei den sechs Festzins-Gesellschaften, falls Ihr aktuelles Kaufangebot nicht von nahezu allen Anlegerinnen und Anlegern angenommen wird?

Ziel ist es, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Die bestehenden Risiken wollen wir dabei nicht kleinreden.

Mit Annahme des Kaufangebots treten Anlegerinnen und Anleger neben den Rückzahlungs- und Zinsansprüchen auch „sämtliche sonstigen Ansprüche“ gegenüber UDI ab. Entledigt sich Ihr Unternehmen damit möglicher Haftungsansprüche, insbesondere aus der Vermittlung der Nachrangdarlehen?

Ziel muss eine abschließende Lösung für alle Beteiligten sein – ohne Verfahrens- oder Prozesskostenrisiken. Insofern haben wir intensiv mit vielen Parteien und Beteiligten nach Lösungen gesucht, die einen bestmöglichen Ausweg aus dieser schwierigen Situation ermöglichen.

Bei der UDI GmbH handelt es sich um eine Vermittlungsgesellschaft von Finanzinstrumenten, die in den letzten Jahren erhebliche Jahresfehlbeträge aufwies und seit einem Jahr die Vermittlung von Finanzinstrumenten ganz eingestellt hat. Die Hauptaufgaben der GmbH und ihres inzwischen deutlich verkleinerten Mitarbeiterteams ist seither die Anlegerverwaltung und -betreuung.

Ihr Unternehmen weist explizit darauf hin, dass Anlegerinnen und Anleger, die das aktuelle Angebot annehmen, etwaige Ansprüche gegenüber den ehemaligen UDI-Geschäftsführern Georg Hetz und Stefan Keller nicht abtreten. Die beiden könnten damit weiterhin verklagt werden. Hat UDI selbst rechtliche Schritte gegen Hetz und Keller eingeleitet?

Das Sanierungsteam um Herrn Langnickel prüft seit Beginn auch mögliche Ansprüche gegenüber früher Verantwortlichen und setzt, wo dies möglich ist, die wirtschaftlichen Ansprüche gegen diesen Personenkreis konsequent durch.

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