Acht UDI Festzins-Gesellschaften sind mittlerweile insolvent. Sie hatten unter anderem in teils unrentable Biogasanlagen investiert. / Foto: UDI

  Anleihen / AIF, Wachhund

UDI-Insolvenzen: Zwei Gläubigerversammlungen verschoben

Am 5. November fanden am Amtsgericht Leipzig die ersten beiden Gläubigerversammlungen für insolvente Gesellschaften der Nürnberger UDI-Gruppe statt. Weil die Treffen deutlich länger dauerten als geplant, setzte das Gericht für zwei weitere Gläubigerversammlungen, die am gleichen Tag stattfinden sollten, neue Termine fest.

Durchgeführt wurden am vergangenen Freitag die Gläubigerversammlungen der Gesellschaften UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG und UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG. UDI hat dazu eine Mitteilung veröffentlicht, die aber nur wenige für Anlegerinnen und Anleger neue Informationen enthält. Interessant ist vor allem die Erweiterung der Gläubigerausschüsse von drei auf fünf Mitglieder. Von den ursprünglich vorgeschlagenen Kandidaten wurde nur der Rechtsanwalt Peter Mattil bestätigt. Neu in den Ausschüssen vertreten sind die Rechtsanwälte Nikolaus Lutje, Sascha Schiller, Stephan Greger und Georg Streit. Mattil und Streit vertreten einen Großteil des Anlegerkapitals.

Wegen erheblicher Verzögerungen im Terminplan verschob das Amtsgericht die ebenfalls für den 5. November terminierten Gläubigerversammlungen für die Anbietergesellschaften der Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins VI und VIII auf den 3. bzw. 10. Dezember. Die Versammlungen für die Festzins-Gesellschaften II, IV, VII und IX sollen heute (12. November) stattfinden. Auch hier ist der Terminplan möglicherweise zu eng gesteckt, es kann zu Verschiebungen kommen.

Weitere Informationen zu den UDI-Insolvenzverfahren erhalten Sie hier.

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