So entspannt wie vor dieser UDI-Solaranlage geht es bei dem Unternehmen und seinen Gläubigern derzeit nicht zu. / Foto: UDI

  Anleihen / AIF, Wachhund

UDI-Insolvenzen: Es bleibt unruhig

Anfang November finden in Leipzig die Gläubigerversammlungen für acht insolvente Gesellschaften der Nürnberger UDI-Gruppe statt. Im Vorfeld gibt es Kritik an UDI – die Gruppe soll Anlegerinnen und Anleger dazu gedrängt haben, ihnen per Vollmacht ihre Stimmrechte zu übertragen. ECOreporter hat UDI mit den Vorwürfen konfrontiert.

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Anlass der Kritik: Die zu UDI gehörende U 20 Prevent GmbH empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern in einem Schreiben, dem Rechtsanwalt Dr. Christoph Freiherr von Hutten aus München eine Vollmacht für ihre Stimmrechte zu erteilen. „Ohne die Zusammenhänge zu kennen, sollte man als Anleger diese Vollmacht auf keinen Fall unterzeichnen“, sagt dazu der Anlegeranwalt Marc Gericke von der Siegburger Kanzlei Göddecke gegenüber dem Portal investmentcheck.de und führt zur Begründung an: „U 20 Prevent versucht, sich auf diese Weise Einfluss in der Gläubigerversammlung zu verschaffen. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass in einer solchen Gläubigerversammlung auch wieder die Insolvenz in Eigenverwaltung beschlossen werden könnte, ist klar, dass die U 20 Prevent ein massives Eigeninteresse am Verlauf der Gläubigerversammlung hat. Das deckt sich nach meiner Auffassung aber nicht mit den Interessen der AnlegerInnen.“

Gericke rät Anlegerinnen und Anlegern, Rechtsanwalt von Hutten anzurufen und ihn zu fragen, wie er auf den Gläubigerversammlungen zu den einzelnen Punkten abstimmen werde. Gericke gegenüber investmentcheck.de: „Wenn man dann keine befriedigenden Antworten bekommt, sollte man sich ernsthaft fragen, wessen Interessen er tatsächlich vertritt, und im Zweifel die Vollmacht nicht erteilen.“

Gericke geht auch davon aus, dass Anlegerinnen und Anleger, die im Frühjahr dem Schuldenschnitt bei UDI zugestimmt haben (ECOreporter berichtete u.a. hier), in den Insolvenzverfahren schlechter dastehen als andere Gläubiger. Dies habe der Insolvenzverwalter Jürgen Wallner in einem Gutachten bestätigt.

"Nicht nachvollziehbar"

ECOreporter hat UDI zu den Vorwürfen befragt. „Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Anlegerinnen und Anleger, die beim Schuldenschnitt mitgemacht haben, vertragsgemäß höhere Rückzahlungsquoten erhalten als die erwarteten voraussichtlichen Quoten in den Insolvenzverfahren“, widerspricht UDI-Marketingchef Sven Moormann Anwalt Gericke und ergänzt: „Insofern ist es nicht nachvollziehbar, warum zunehmend behauptet wird, dass Unterzeichner der Vereinbarung mit der U 20 Prevent GmbH sich schlechter stellen werden. Diese Bewertung hat insbesondere auch der Insolvenzverwalter Dr. Wallner nicht in seinen Gutachten vorgenommen!“

Die derzeit angefragten Stimmrechtsvollmachten sieht Marketingchef Moormann nicht als problematisch an: „Die Einholung der Vollmachten von den U 20 Prevent-Unterzeichnern ist nur konsequent. In der Vereinbarung hatten sich die Unterzeichner bereits verpflichtet, ihre Forderungen an die U 20 Prevent GmbH zu übertragen. Dass die U 20 Prevent sich nun die Vollmacht nochmals bestätigen lässt, erfolgt allein aus Vorsichtsgesichtspunkten, damit diese sehr große Anlegergruppe und deren berechtigte Interessen im Insolvenzverfahren auf jeden Fall berücksichtigt werden.“

Die von Rechtsanwalt Gericke in den Raum gestellte mögliche Rückkehr zur Insolvenz in Eigenverwaltung steht laut Moormann nicht zur Debatte: „Dazu müssten entsprechende Anträge der insolventen Gesellschaften vorliegen. Nicht nur ist dies nicht der Fall, vielmehr waren es die Gesellschaften selbst, die aus eigenem Bestreben zum Ende des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Antrag auf Eigenverwaltung jeweils zurückgezogen haben, um das Verfahren in ein Regelinsolvenzverfahren zu überführen.“

Etwas irritierend ist in diesem Zusammenhang, dass auch Anlegerinnen und Anleger, die ihre Forderungen an U 20 Prevent abgetreten haben, vom Insolvenzverwalter aufgefordert worden sind, in den Insolvenzverfahren Forderungen anzumelden. Moormann erläutert: „Dies erfolgte, wie der Insolvenzverwalter selbst schreibt, aus Vorsichtsgesichtspunkten für alle Eventualitäten im weiteren Verfahren und mit dem Hinweis, dass er diese Forderungen nach Anmeldung zumindest vorläufig bestreiten wird.“ Moormanns Ansicht nach sind die bisherigen Forderungsabtretungen der Anlegerinnen und Anleger an U 20 Prevent „sehr sicher gültig“. Anlegeranwälte gehen hingegen davon aus, dass die Abtretungsvereinbarungen angefochten werden können (ECOreporter berichtete hier).

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