Einige Firmen der UDI-Gruppe haben in den letzten Monaten Insolvenz angemeldet. Andere werden derzeit umstrukturiert. / Foto: UDI

  Anleihen / AIF, Wachhund

Fünf UDI Energie Festzins-Unternehmen ändern ihre Rechtsform

Die Anbietergesellschaften der Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 10 - 14 sind keine GmbH & Co. KGs mehr. ECOreporter hat bei der Nürnberger UDI-Gruppe nachgehakt, was das für Anlegerinnen und Anleger bedeutet.

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UDI hat die fünf in Chemnitz ansässigen Unternehmen in Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) & Co. KGs umgewandelt. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Unternehmen ist zudem nicht mehr die UDI Festzins Verwaltungs GmbH, sondern die ebenfalls in Chemnitz ansässige Festzins Verwaltung Ost 2 UG (haftungsbeschränkt).

Aus GmbH wird UG

„Der Austausch der Komplementärin war bei den Emittentinnen erforderlich, da die Emittentinnen der Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins II - IX Insolvenz anmelden mussten und diese als Kommanditgesellschaften bei derselben Komplementärin angebunden waren“, erläutert UDI-Marketingchef Sven Moormann gegenüber ECOreporter. „Um hier im Interesse der in die Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 10 - 14 investierten Anleger/innen schnell und kostengünstig eine neue Komplementärin zu gründen, wurde bei der neuen Komplementärin die Rechtsform der UG gewählt. Es handelt sich hier um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Insofern firmieren die Emittentinnen nun in der Rechtsform der UG & Co. KG, da die Komplementärin eine UG ist (äquivalent zur GmbH & Co. KG bei einer Komplementärin in der Rechtsform der GmbH).“

Moormann zufolge haben sich dadurch „in der personellen Geschäftsführung und der Situation der Kommanditgesellschaften keine Veränderungen ergeben. Auch die Emittentinnen sind weiterhin dieselben – sie firmieren nun nur als UG & Co. KG mit einer anderen Komplementärin.“

Wie gut sind die Zukunftsaussichten?

Moormann sieht weiterhin die Möglichkeit, bei den Anbietergesellschaften der Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 10 - 14 Insolvenzen abzuwenden: „Bei diesen Gesellschaften haben wir zur Restrukturierung eine grundsätzlich bessere Ausgangslage vorgefunden, da sie die Nachrangdarlehen nach der Novellierung des Vermögensanlagegesetzes auf Basis eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Emissionsprospekts emittiert haben.“

Bei den mittlerweile insolventen Emittentinnen der Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins II - IX war dies nicht der Fall. Die BaFin hatte Nachrangklauseln in den Darlehensverträgen für ungültig erklärt und eine Rückabwicklung der Darlehen angeordnet, die UDI finanziell nicht stemmen konnte. Die acht Gesellschaften waren schon vorher wirtschaftlich angeschlagen gewesen, weil sie in teils defizitäre Biogasanlagen investiert hatten.

Auch die Anbieter der Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 10 - 14 haben Probleme. Im Mai hatte UDI Anlegerinnen und Anleger gebeten, im Zuge eines Schuldenschnitts auf bis zu 85 Prozent ihrer Forderungen zu verzichten (mehr dazu können Sie hier lesen).

Bei der UDI Energie Festzins 13 UG & Co. KG und die UDI Energie Festzins 14 UG & Co. KG hat sich zudem das Risiko von Forderungsausfällen durch die Insolvenz der te management GmbH erhöht, an die die Unternehmen Anlegerkapital weitergereicht hatten (Näheres dazu finden Sie hier).

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