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UDI soll vier weitere Energie Festzins-Nachrangdarlehen zurückzahlen
Wie erwartet hat die Finanzaufsichtsbehörde BaFin die Nürnberger UDI-Gruppe aufgefordert, weitere Nachrangdarlehen „unverzüglich und vollständig“ an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen. Die Gesellschaften, die die Darlehen rückabwickeln sollen, haben bereits Insolvenz angemeldet.
Von der BaFin-Entscheidung sind folgende Unternehmen der UDI-Gruppe betroffen:
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- UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG
- UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG (Energie Festzins II)
Die vier Unternehmen gehören zu den mittlerweile insgesamt acht UDI Festzins-Gesellschaften, die in den letzten Wochen Insolvenzanträge gestellt haben. Wie schon bei den Emittentinnen der Festzins-Nachrangdarlehen III, VI und VII hat die BaFin bei den vier oben genannten Unternehmen ein „ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft“ festgestellt. Hintergrund ist eine Klausel in den Nachrangdarlehensverträgen, die die BaFin nach aktueller Rechtsprechung für ungültig hält. Der Bescheid ist laut BaFin „von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig“.
Für Anlegerinnen und Anleger, die den im Mai von UDI erbetenen Forderungsverzicht nicht akzeptiert haben, bedeuten die BaFin-Entscheidungen: Ist die Nachrangklausel in ihren Darlehensverträgen ungültig, werden ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren nicht mehr nachrangig zu beispielsweise Bankkrediten behandelt. Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit steigen, mehr Geld aus der Insolvenzmasse zu erhalten – falls es überhaupt Geld zu verteilen gibt.
Bei fünf weiteren UDI-Gesellschaften ist das Risiko von Zahlungsausfällen gestiegen, weil sie Geld an die mittlerweile insolvente te management GmbH weitergereicht haben. Konkret geht es um folgende Unternehmen:
- UDI Energie Festzins 13 GmbH & Co. KG
- UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG
- UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG
- UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG
- te energy Sprint I GmbH & Co. KG