Die in Schieflage geratenen UDI Festzins-Gesellschaften sind vor allem in Solar- und Biomassekraftwerke investiert. / Foto: UDI

  Anleihen / AIF, Wachhund

Verzichtsvereinbarung für UDI Festzins-Darlehen: Unterschreiben oder nicht unterschreiben?

Die Nürnberger UDI-Gruppe bittet derzeit Anlegerinnen und Anleger von 14 Festzins-Nachrangdarlehen, einen Großteil ihrer Forderungen abzutreten, um drohende Insolvenzen der Festzins-Anbietergesellschaften zu verhindern. Zahlreiche ECOreporter-Leserinnen und -Leser haben sich deshalb Rat suchend an die Redaktion gewandt. Sollen sie das neue Vertragsangebot von UDI annehmen oder nicht?

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Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nach derzeitigem Stand leider nicht. Denn die Geschäfte der betroffenen 14 UDI-Gesellschaften laufen unterschiedlich gut, und auch die von UDI geforderten Verzichtsquoten variieren stark (siehe Tabelle). Zudem liegen ECOreporter nicht von allen Unternehmen Darlehensverträge vor. Daher können wir aktuell nicht einschätzen, ob bei allen Gesellschaften eine Anordnung der Finanzaufsicht BaFin zur Rückabwicklung droht. Dies ist bislang bei drei Gesellschaften geschehen, weil die BaFin die Nachrangklauseln in den Darlehensverträgen für unzulässig hält (mehr dazu lesen Sie hier). Auf unsere Anfrage erklärte die BaFin, man könne keine Angaben dazu machen, ob und für welche UDI-Unternehmen noch Anordnungen zur Rückabwicklung anstehen. Grundsätzlich seien weitere Anordnungen jedoch möglich.

ProduktForderungsverzichtRestanspruchKaufpreis bei Rückabwicklung
UDI Energie Festzins II86%14%7%
UDI Energie Festzins III83%17%9%
UDI Energie Festzins IV85%15%8%
UDI Energie Festzins V 87%13%7%
UDI Energie Festzins VIInsolvenzverfahren
UDI Energie Festzins VII83%17%8%
UDI Energie Festzins VIII86%14%7%
UDI Energie Festzins IX86%14%7%
UDI Energie Festzins 1085%15%8%
UDI Energie Festzins 1185%15%8%
UDI Energie Festzins 12 75%25%10%
UDI Energie Festzins 13 50%50%10%
UDI Energie Festzins 14 40%60%15%
UDI Sprint Festzins IV85%15%7%

Daten: UDI

Wichtig ist eine Einschätzung zu weiteren BaFin-Anordnungen vor allem deshalb, weil durch diese Anordnungen die Nachrangklauseln in den Nachrangdarlehensverträgen höchstwahrscheinlich unwirksam werden. Das bedeutet: Die Darlehen sind dann nicht länger nachrangig – die Forderungsansprüche der Anlegerinnen und Anleger werden nicht mehr nach den Ansprüchen anderer Gläubiger (beispielsweise Banken) bedient. Dadurch steigt die Chance, bei einer Insolvenz Geld zurückzuerhalten.

In einem solchen Fall kann es aussichtsreicher sein, die Verzichtsvereinbarung von UDI nicht zu unterschreiben. Denn die Verzichtsquoten im Insolvenzfall sind sehr hoch. Als nicht nachrangige Gläubiger in einem Insolvenzverfahren stellen sich Anlegerinnen und Anleger möglicherweise besser.

Die BaFin bleibt die große Unbekannte in der Rechnung

Anders kann dies bei den UDI-Festzins-Gesellschaften aussehen, die niedrigere Verzichtsquoten haben und wirtschaftlich vergleichsweise gut dastehen, weil sie nicht oder weniger stark in defizitäre Biomassekraftwerke investiert sind. Bei diesen Gesellschaften macht ein Forderungsverzicht eventuell Sinn, weil die Chance bestehen kann, bei einer Weiterführung der Unternehmen mehr Geld zurückzuerhalten als bei einer Insolvenz. Auch hier wäre es aber wichtig zu wissen, ob eine BaFin-Anordnung kommen wird oder nicht.

Welche Festzins-Gesellschaften mit einem Schuldenschnitt und ohne BaFin-Anordnung solide Zukunftsaussichten haben, kann ECOreporter derzeit nicht fundiert beurteilen. Dazu wären aktuelle Geschäftszahlen notwendig, die uns nicht vorliegen.

Wir haben Anlegerinnen und Anlegern empfohlen, an den in den letzten Tagen stattgefundenen Videokonferenzen von UDI teilzunehmen. Wer dort nicht die benötigten Informationen erhalten hat, um eine Entscheidung für oder gegen den Forderungsverzicht treffen zu können, sollte sich an eine Fachanwaltskanzlei wenden. Das UDI-Angebot ist nach unserer Einschätzung zu komplex und einzelfallabhängig, um es nur anhand öffentlich zugänglicher Daten beurteilen zu können.

Wenn wir Neues zum Thema UDI erfahren, werden wir es selbstverständlich umgehend veröffentlichen.

Lesen Sie auch unser Interview mit dem Marketingchef von UDI.

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