UDI hat schon seit längerer Zeit Probleme mit Biogasanlagen, die nicht die gewünschte Rendite abwerfen. Jetzt kommt noch eine folgenreiche Entscheidung der BaFin hinzu. / Foto: UDI

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UDI Energie Festzins VI ist insolvent, auch 13 andere Nachrangdarlehen sind gefährdet

Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG befindet sich im Insolvenzverfahren. Die UDI-Gruppe will jetzt einen harten Schuldenschnitt bei 13 Tochtergesellschaften durchführen, um weitere Pleiten zu verhindern.

UDI-Investoren erhielten in den letzten Tagen Post von der Nürnberger Unternehmensgruppe. In dem Schreiben, das ECOreporter vorliegt, heißt es unter der Überschrift „Drohender Ausfall Ihrer Kapitalanlage“: „Die Rückzahlung der noch nicht getilgten Gelder ist (…) akut ausfallgefährdet.“ Der Brief ging an ungefähr 6.000 Anlegerinnen und Anleger, die in die Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins II bis 14 und UDI Sprint Festzins IV investiert hatten.

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Anlass des Schreibens: Am 29. April hatte das Amtsgericht Leipzig ein Insolvenzverfahren für die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG eröffnet. Das Unternehmen hatte Nachrangdarlehen zeitnah rückabwickeln sollen, nachdem die Finanzaufsicht BaFin eine Vertragsklausel zur Nachrangigkeit der Darlehen für ungültig erklärt hatte. Laut BaFin steht die Klausel nicht im Einklang mit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.

Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG hatte das Anlegergeld allerdings 2013 plangemäß an Projektgesellschaften weitergeleitet, die damit Solar- und Biogasanlagen finanzierten. Weil dieses Geld nicht kurzfristig zurückgefordert werden konnte, musste die Festzins VI KG Insolvenz anmelden. Unternehmensangaben zufolge hat die Insolvenz „womöglich einen Totalverlust der Kapitalanlage für die betroffenen Anleger zur Folge“.

"Akutes, hohes Ausfallrisiko“

Da die Verträge anderer UDI-Darlehen ähnliche Nachrangklauseln enthalten, sieht die Unternehmensgruppe auch bei 13 weiteren ihrer Gesellschaften „ein akutes, hohes Ausfallrisiko“, falls die BaFin dort Rückabwicklungen anordnen sollte. UDI bittet deshalb die Anlegerinnen und Anleger, auf einen großen Teil ihrer noch ausstehenden Forderungen zu verzichten. Damit werde ein Schuldenschnitt möglich, durch den weitere Insolvenzen gegebenenfalls verhindert werden könnten. UDI geht davon aus, dass die Anlegerinnen und Anleger mit einem Schuldenschnitt besser fahren als mit einer Insolvenz.

Allerdings ist dieser Schuldenschnitt schmerzhaft: Investoren sollen auf 40 bis 87 Prozent ihrer noch ausstehenden Forderungen verzichten (s. Tabelle unten). Auch Zinsen will UDI keine mehr zahlen. Und wenn die verbleibenden Forderungen nicht innerhalb von fünf Jahren bedient werden, verfallen sie. Sollte die BaFin vorher wie beim Festzins VI eine Rückabwicklung anordnen, plant UDI, den Anlegerinnen und Anlegern ihre Restforderungen abzukaufen – jedoch nur für etwa die Hälfte ihres Wertes, in einigen Fällen auch deutlich weniger (s. Tabelle).

Bei diesen Geldanlagen plant UDI einen Schuldenschnitt:
ProduktForderungsverzichtRestanspruchKaufpreis bei Rückabwicklung
UDI Energie Festzins II86%14%7%
UDI Energie Festzins III83%17%9%
UDI Energie Festzins IV85%15%8%
UDI Energie Festzins V 87%13%7%
UDI Energie Festzins VIInsolvenzverfahren
UDI Energie Festzins VII83%17%8%
UDI Energie Festzins VIII86%14%7%
UDI Energie Festzins IX86%14%7%
UDI Energie Festzins 1085%15%8%
UDI Energie Festzins 1185%15%8%
UDI Energie Festzins 12 75%25%10%
UDI Energie Festzins 13 50%50%10%
UDI Energie Festzins 14 40%60%15%
UDI Sprint Festzins IV85%15%7%

Daten: UDI

Um den Schuldenschnitt zügig durchführen zu können, fordert UDI seine Investoren auf, bis 21. Mai eine neue Vereinbarung für ihre Geldanlage zu unterschreiben. In dem Schriftstück, das ECOreporter vorliegt, heißt es: „Die Rechtsposition des Anlegers wird durch die vorliegende Vereinbarung zwar verschlechtert. Der Anleger nimmt dies aber in Kauf, um seinen Beitrag dazu zu leisten, eine Insolvenz der Emittentin zu vermeiden.“

Die Finanzexperten der Stiftung Warentest raten davon ab, die Verzichtserklärung zu unterschreiben. Ihre Begründung: „Da die Insolvenz einiger UDI-Gesellschaften nicht auszuschließen ist, können sich Anleger mit der Annahme der Verzichtserklärung schlechter stellen. Verzichten sie nicht und erweist sich die Nachrangklausel in ihren Verträgen als unwirksam, rutschen Anleger der Gesellschaften im Insolvenzfall nach vorn. Sie können dann ihre gesamten Forderungen anmelden.“

Die Werthaltigkeit der Investments ist unklar

Für ECOreporter ist nicht ersichtlich, wie aussichtsreich der geplante Schuldenschnitt aus Anlegersicht ist. Ob und wie viel Kapital im Falle von Insolvenzen für Rückzahlungen zur Verfügung stünde, lässt sich derzeit nicht seriös einschätzen. Dazu liegen zu wenig Informationen darüber vor, welchen Wert die Erneuerbare-Energien-Anlagen noch haben, in die das Geld aus den Nachrangdarlehen geflossen ist.

ECOreporter empfiehlt Investoren, die Videokonferenz-Termine mit der UDI-Geschäftsführung und Fachanwälten wahrzunehmen, die UDI unter www.udi.de/prevent anbietet. Dort will das Unternehmen aktuelle Informationen liefern und Fragen zum Schuldenschnitt beantworten.

UDI hat sich zudem zu einem Interview mit ECOreporter bereit erklärt, das Sie hier lesen können.

UDI hatte schon vor der BaFin-Entscheidung Schwierigkeiten mit einigen seiner Festzins-Angebote. Zuletzt wies die Unternehmensgruppe im Dezember 2020 auf Ausfallrisiken beim Festzins 13 und 14 hin (ECOreporter berichtete hier). Probleme bereiteten den UDI-Gesellschaften in den letzten Jahren vor allem Biogasanlagen, die nicht die erhofften Renditen abwarfen (mehr dazu können Sie hier lesen).

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