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Anordnung der BaFin: UDI soll zwei weitere Festzins-Nachrangdarlehen rückabwickeln
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Nürnberger UDI-Gruppe aufgefordert, ihre Nachrangdarlehen Energie Festzins III und Energie Festzins VII „unverzüglich und vollständig“ an die Anleger zurückzuzahlen. Kommt es jetzt zu weiteren Insolvenzen? Droht Anlegern der Totalverlust ihrer Geldanlage?
12.5.2021: Wie schon bei der mittlerweile insolventen UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG hat die BaFin nun auch bei der UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG und der UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG ein „ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft“ festgestellt. Hintergrund ist eine Klausel in den Nachrangdarlehensverträgen, die die BaFin nach aktueller Rechtsprechung für ungültig hält. Der Bescheid ist laut BaFin „von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig“.
UDI bittet derzeit Anlegerinnen und Anleger von 13 Nachrangdarlehen, einen großen Teil ihrer Forderungen an die UDI-Gruppe abzutreten, um die Gesellschaften sanieren zu können. Die BaFin rät betroffenen Anlegerinnen und Anlegern, sich vor der Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten zu lassen.
Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG meldete Ende April nach einer inhaltsgleichen Anordnung der BaFin Insolvenz an. Diese hat laut UDI „womöglich einen Totalverlust der Kapitalanlage für die betroffenen Anleger zur Folge“. Nach Einschätzung von ECOreporter können die neuen Anordnungen der BaFin ähnliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen und Anleger haben.
Mehr zu dem Thema lesen Sie in unserem ausführlichen Interview mit dem Marketingchef von UDI.
Update 19.5.2021: Mehr zum aktuellen Stand bei UDI erfahren Sie hier.