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UDI Festzins 11: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat die UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aufgefordert, das „ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln“.
Das in Chemnitz ansässige Unternehmen soll „die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzahlen“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Hintergrund der Aufforderung ist eine Klausel in den Nachrangdarlehensverträgen, die die BaFin nach aktueller Rechtsprechung für ungültig hält. Das Unternehmen betreibt damit nach Auffassung der Finanzaufseher ein „Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben“. Der Bescheid ist laut Behörde „von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig“.
2021 hatte die BaFin bereits acht Unternehmen der UDI-Gruppe aufgetragen, Anlegergelder zurückzuzahlen. Alle acht Unternehmen sind mittlerweile insolvent.
UDI hatte im Januar und Februar dieses Jahres noch versucht, Festzins-Nachrangdarlehen zurückzukaufen, darunter auch das Darlehen UDI Energie Festzins 11.
Weitere Informationen zu den UDI Festzins-Unternehmen finden Sie hier.
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10.01.22
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