Solaranlage von UDI: Für die beiden UDI-Nachrangdarlehen Solar Sprint Festzins II und III erhalten Anleger derzeit keine Zinsen und Darlehensrückzahlungen. / Foto: Unternehmen

  Anleihen / AIF, Finanzdienstleister

UDI: Kaufangebot für Anleger von Solar Sprint Festzins II und III

Rund 12 Millionen Euro hatten Anleger in die von UDI aus Nürnberg vermittelten Nachrangdarlehen Solar Sprint Festzins II und III investiert. Die te Verwaltungs GmbH hat den Anlegern nun ein Kaufangebot unterbreitet. Der angebotene Kaufpreis für die Forderungen aus den Nachrangdarlehen beträgt 50 bis 60 Prozent der Zeichnungssumme.

Kann die Annahme des Angebotes für Anleger eine sinnvolle Option darstellen? Die Frist zur Annahme des Angebotes läuft nach Angaben der Käuferin bis zum 13. Mai 2019.

Die beiden Emittentinnen te Solar Sprint II (III) GmbH & Co. KG haben das Anlegergeld als Nachrangdarlehen an die MEP Miet- und Servicegesellschaften weitergereicht. Dabei handelt es sich um Projektgesellschaften der MEP-Gruppe. Diese Projektgesellschaften haben nach Angaben der te management-Gruppe (kurz: te management) in ca. 8.500 Solardachanlagen investiert. Diese wurden an die jeweiligen Hauseigentümer vermietet.

Dann musste die Muttergesellschaft, die MEP Werke GmbH, im Jahr 2018 ihr Geschäftsmodell verändern und bietet nunmehr Kaufmodelle statt Mietmodelle an. te Management erläutert, dass infolgedessen die geplanten weiteren Verbriefungen bzw. Verkäufe an Finanzinvestoren nicht stattfinden konnten. Dadurch kam den Angaben nach die Refinanzierung der Solaranlagen nicht zustande. In der Folge seien die Projektgesellschaften bis auf Weiteres nicht in der Lage, die Zinszahlungen und die Kapitalrückführungen zu leisten. Dadurch können auch die Emittentinnen derzeit nicht die Nachrangdarlehen der Anleger zurückzuzahlen.

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Zwei Kaufangebot-Varianten

Die Käuferin te Verwaltungs GmbH bietet zwei Varianten an: Bei Variante 1 erhalten die Anleger zunächst 50 Prozent ihrer Zeichnungssumme von der Käuferin als Kaufpreis. Auf die übrigen 50 Prozent verbleibt den Anlegern der Anspruch gegenüber der Emittentin für die nächsten ca. 5,5 Jahre (Nachbesserungschance bis 30. September 2025).

Bei Variante 2 erhalten Anleger einen höheren Kaufpreis von 60 Prozent ihrer Zeichnungssumme,  verzichten dafür aber auf die Chance weiterer Rückzahlungen. Bei beiden Varianten soll die Zahlung der Kaufpreise in Tranchen erfolgen – bis Dezember 2019/Januar 2020. Außerdem gehen bei beiden Varianten alle Ansprüche der Anleger aus dem Nachrangdarlehensvertrag an die Käuferin über (bis auf die Nachbesserungschance bei Variante 1).

Für Anleger besteht keine Verpflichtung, eines der Kaufangebote anzunehmen. Wenn sie kein Angebot annehmen, bleiben sie Nachrangdarlehensgeber der te Solar Sprint II (III) GmbH & Co. KG. Die te management-Gruppe begründet ihr finanzielles Engagement allein mit "einer moralischen Verantwortung gegenüber den Anlegern".

Verbindungen zwischen UDI, te management und MEP Werke

Die Angebote Solar Sprint Festzins II und III hatte die te management-Gruppe mit ihrem geschäftsführenden Gesellschafter Stefan Keller initiiert. Stefan Keller war auch Geschäftsführer der MEP-Projektgesellschaften und bildete zusammen mit Konstantin Strasser und Thi Loan Strasser die Geschäftsführung der MEP Werke GmbH.

Den Vertrieb der Angebote Solar Sprint Festzins II und III hatte die UDI-Gruppe übernommen. Inzwischen hat die te management-Gruppe den Großteil von UDI übernommen und Stefan Keller ist als Geschäftsführer bei den MEP-Projektgesellschaften und bei der MEP Werke GmbH ausgeschieden. Laut Unternehmensregister ist Stefan Keller aber bei der MEP Ökostrom GmbH, der Gesell­schafterin der Projektgesellschaften, noch nicht als Geschäftsführer ausgeschieden. Zumindest gibt es keine entsprechende Bekanntmachung im Unternehmensregister (Stand: 7. Mai 2019).

Die te management-Gruppe sowie die Verantwortlichen der te management-Gruppe haben nach eigenen Angaben derzeit keine Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit der Projektgesellschaften, also der MEP Miet- und Servicegesellschaften, an die die Emittentinnen die Mittel ausgereicht haben.

Das kann für die Emittentinnen und ihre Anleger ungünstig sein, wenn keine gesellschaftsrechtlichen und auch keine praktischen Einflussmöglichkeiten bestehen sollten. Unabhängig vom vorliegenden Fall bestehen grundsätzlich innerhalb einer Unternehmensgruppe rechtmäßige Möglichkeiten, Kapitalströme z.B. über gruppeninterne Dienstleistungsverträge so zu leiten, dass bei einer bestimmten Gesellschaft z.B. keine Jahresüberschüsse anfallen. Das kann bei einer Gesellschaft, die Nachrangdarlehen begeben hat, unter Umständen dazu führen, dass sie die Nachrangdarlehen für einen sehr langen Zeitraum nicht zurückzahlen kann und auch nicht muss.

Die MEP Werke GmbH wiesen laut Jahresabschluss 2017 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 7,9 Millionen Euro auf. Im Februar 2019 vermeldete die MEP Werke, dass sich die PI Solar GmbH, ein österreichisches Investment-Unternehmen, mit 19,5 Millionen Euro an der MEP Werke GmbH beteiligt hat. Eine Verbesserung der finanziellen Situation der MEP Werke GmbH bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sich die Möglichkeiten der MEP-Projektgesellschaften, die Nachrangdarlehen an die Emittentinnen zurückzuzahlen, erhöht haben.

Ansprüche nachrangig

Aktuell sind nach Angaben von te management sowohl das Nachrangdarlehenskapital der Emittentinnen als auch die Bankdarlehen der refinanzierenden Bank quasi in den Solar-Mietanlagen gebunden. Sobald durch den Verkauf von vermieteten Solaranlagen an die Hauseigentümer oder Anschlussfinanzierungen Mittel frei werden, werden zunächst die im ersten Rang stehende Bank und weitere vorrangige Gläubiger bedient. Erst danach erhalten die Emittentinnen te Solar Sprint II (III) GmbH & Co. KG Gelder, aus denen sie Zahlungen an Anleger leisten können.

te management geht nach eigenen Angaben davon aus, dass sich die Zahlungen um mehrere Jahre verschieben können. Zudem falle das Volumen des Mietportfolios nun deutlich kleiner aus als ursprünglich geplant, so dass die ursprünglich kalkulierten Kosten sich auf viel weniger Anlagen verteilen. Weitere Kosten fallen durch die Umfinanzierungen des Großteils des bestehenden Portfolios der ca. 8.500 Miet-Solaranlagen an. Daher erwartet te management nach eigenen Angaben, dass die Rückzahlungen an die Emittentinnen und damit an deren Anleger nur zum Teil erfolgen können.

Fazit:

Für Anleger ergibt sich kein klares Bild. Das liegt auch daran, dass eventuelle informelle Gespräche/Absichtserklärungen zwischen te Management, MEP Werke und der fremdfinanzierenden Bank naturgemäß vertraulich sind. Es ist aber davon auszugehen, dass die Umfinanzierung (der Verkauf der zunächst vermieteten Solaranlagen) mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist.

Auch die Verkaufserlöse können im Vergleich zu den Erlösen einer langfristigen Vermietung der Solaranlagen insgesamt niedriger sein. Daher ist fraglich, wie viel Geld noch für die Emittentinnen und damit für die Anleger übrigbleibt, nachdem die vorrangigen Forderungen (insbesondere der Bank) erfüllt sind. Zudem stimmt es skeptisch, dass te management nach eigenen Angaben derzeit keine Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftstätigkeit der Projektgesellschaften hat. Daher kann die Annahme der Kaufangebote eine sinnvolle Option für Anleger sein.

Das gilt insbesondere für Anleger, die sich nicht eventuell jahrelang und mit ungewissem Ausgang mit der Angelegenheit befassen wollen. Natürlich könnten Anleger darauf hoffen, dass sie bei Variante 1 (jetzt 50 Prozent der Zeichnungssumme zurück) bis September 2025 noch mehr Rückzahlungen erhalten. Angesichts der derzeitigen Schilderungen von te management allerdings eine wohl eher dünne Hoffnung.

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