Biogasanlage von UDI: Die Unternehmensgruppe hat Probleme mit Zinszahlungen für einige ihrer Nachrangdarlehen. / Foto: UDI

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Zinsreduktion bei UDI-Darlehen: Die Ursachen

Zusammen über 100 Millionen Euro haben Anleger in die “UDI Energie Festzins“- Reihe investiert. Damit bildeten diese Nachrangdarlehens-Angebote in den letzten acht Jahren einen der Schwerpunkte von UDI. Bei sechs der zwölf Angebote, die laut Leistungsbilanz (Stand: 1. Dezember 2018) bereits Zinszahlungen an die Anleger geleistet haben, liegen diese Zahlungen unter Plan. Medienberichte zu Problemen haben die UDI-Anleger erschreckt. Welche Gründe gibt es für die Zinsreduzierungen?

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Für die unter Plan liegenden Zinszahlungen bei den sechs Angeboten UDI Energie Festzins II bis VII gibt es nach Angaben von UDI unterschiedliche Gründe in verschiedenen Investitionsbereichen: rückwirkende rechtliche Änderungen (Solar Spanien, Biogas und Solar Italien), Kriminalität (Diebstähle Solar Italien, Unterschlagung Solar Spanien) oder auch durch Generalunternehmer verursachte Mängel (Biogas Deutschland) und Fehler von Betriebsführern.

Die Ursachen für die Abweichungen von Prognosen bei den älteren Biogasanlagen sind nach Angaben von UDI komplex. Teilweise sind demnach die Hersteller insolvent gegangen, sodass technische Fehler und Abweichungen nicht mehr geltend gemacht werden können. Zudem ist die kontinuierliche Versorgung von Biogasanlagen mit ausreichend und qualitativ passenden Substraten (insbesondere Mais, Gülle, Gras) eine schwierige Aufgabe. Hier sind Biogasanlagen im Nachteil gegenüber Solar- und Windenergieanlagen – Sonne und Wind sind kostenlos. Dagegen ist nach Angaben von UDI bei Biogasanlagen der Substrateinsatz der größte Kostenblock. Beispiel: Nach Angaben von UDI haben die sehr heißen und trockenen Sommer 2017 und 2018 je nach Region zu höheren Substratkosten und höheren Logistikkosten aufgrund längerer Transportwege (Fehlernten) geführt.

Grundsätzlich konzentrieren sich die Probleme nach Angaben von UDI auf die älteren, kleineren Biogasanlagen, bei denen inzwischen verschiedene Maßnahmenpakete eingeleitet worden seien. Die in den letzten Jahren von UDI realisierten modernen, größeren Biomethan-Direkteinspeiseanlagen liefen nach Angaben von UDI hingegen in der Regel im Rahmen der Prognosen.

Konzeption begünstigt Zinsreduzierungen

Aber es ist zu kurz gegriffen, alleine negative Abweichungen bei Projekten als Grund für verringerte Zinszahlungen heranzuziehen. Auch die Konzeption der Nachrangdarlehens-Angebote ist eine Ursache dafür, dass negative Abweichungen bei Projekten sich auf die Zinszahlungen für die Anleger auswirken können. Die folgenden Aussagen beruhen auf dem Prospekt und dem ECOanlagecheck zum Angebot “UDI Energie Festzins 13“. Es ist möglich, dass es bei anderen Angeboten der “UDI Energie Festzins“ – Reihe konzeptionelle Abweichungen vom “UDI Energie Festzins 13“ gibt.

Niedrige Eigenkapitalquote

Das Kommanditkapital der Emittentin UDI Energie Festzins 13 GmbH & Co. KG beträgt 1.000 Euro. Damit beträgt laut Prospekt bei Vollplatzierung die Eigenkapitalquote der Emittentin 0,006 Prozent und die Eigenkapitalquote der fiktiven Projektgesellschaft 0,034 Prozent. Daher sind die wirtschaftlichen Risiken für die Nachrangdarlehensgeber vergleichbar mit den Risiken für die Eigenkapitalgeber bei einer Kommanditbeteiligung. Der Eigenkapital-Puffer der Emittentin ist demnach sehr gering. Daher ist es möglich, dass es sich zügig auf die Zinszahlungen für die Anleger auswirken kann, wenn eine Projektgesellschaft Zinszahlungen an die Emittentin nicht (vollständig) leistet.

Keine durchgreifende Risikostreuung im Portfolio

Bei Portfoliofonds, die sich als Gesellschafter an Projektgesellschaften beteiligen, besteht die Möglichkeit eines Ausgleichs von Erträgen. Das bedeutet: Wenn eine Projektgesellschaft aufgrund unter Plan liegender Erträge keine Ausschüttungen leisten kann, kann das bestenfalls eine andere Projektgesellschaft mit über Prognose liegenden Erträgen kompensieren, indem sie mehr ausschüttet als geplant.

Bei dem UDI- Nachrangdarlehensangebot ist das so nicht möglich, da die Emittentin konzeptionsgemäß nicht Gesellschafterin der Projektgesellschaften wird, sondern fest verzinste Darlehen vergibt. ECOreporter hatte dazu im ECOanlagecheck ausgeführt: “Die Emittentin plant, in mehrere Projekte in verschiedenen Bereichen zu investieren. Dadurch ist es grundsätzlich möglich, eine Risikostreuung zu erreichen. Es besteht aber trotzdem das Risiko, dass Zinszahlungen an die Anleger bereits dann ausbleiben oder sich verringern, wenn nur eine der Projektgesellschaften ihre Zinszahlungen an die Emittentin nicht leisten kann. Die Projektgesellschaften schließen mit der Emittentin jeweils Nachrangdarlehensverträge zu festen Zinssätzen. Das bedeutet: Wenn eine Projektgesellschaft keine Zahlungen leisten sollte, kompensieren das – bei unveränderten Darlehensverträgen – die anderen Projektgesellschaften nicht durch Mehrzahlungen.“

UDI baut nach eigenen Angaben seit einiger Zeit dadurch einen gewissen Puffer ein, dass die Darlehen zu höheren Darlehenszinsen weitergereicht werden, als dies zur Bedienung der Nachrangdarlehen der Anleger erforderlich wäre. Ein Beispiel ist nach Angaben von UDI der 2016 aufgelegte UDI Sprint Festzins IV. Hier haben den Angaben nach volle Zinszahlungen anderer Projektgesellschaften den Ausfall einer Biogas-Projektgesellschaft kompensiert, sodass die Emittentin zum Jahreswechsel 2018/2019 die Zinsen in voller Höhe an die Anleger zahlen konnte.

Risiko von Interessenskonflikten

Der ECOanlagecheck zum UDI Energie Festzins 13 von Mai 2018 hatte ein weiteres Risiko erläutert: “Der geschäftsführende Gesellschafter der Komplementärin der Emittentin ist bei zahlreichen weiteren Unternehmen der UDI-Gruppe Geschäftsführer und/oder Gesellschafter. Dazu zählt unter anderem die UDI Bioenergie GmbH, die Biogasprojekte plant, an die Emittentin verkauft, entwickelt und baut sowie die Betriebsführung der Anlagen übernehmen kann. Auch die Gesellschaften, die fertiggestellte Projekte von der Emittentin kaufen, sind laut Verkaufsbroschüre vornehmlich Unternehmen aus der UDI-Gruppe. Da die UDI-Gruppe selbst mittelbar nur mit 1.000 Euro bei der Emittentin des Nachrangdarlehens investiert ist, besteht das Risiko, dass Interessenkonflikte zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden.“

Auch bei anderen Angeboten der UDI Energie Festzins-Reihe, bei denen die Zinszahlungen laut Leistungsbilanz nicht verringert sind, gibt es teilweise negative Entwicklungen. So musste die erst in 2017 gegründete Emittentin des UDI Energie Festzins 12 schon in 2017 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens von rund 1,8 Millionen Euro vornehmen. UDI begründet die Wert­berichtigungen schwer­punkt­mäßig mit Biogas-Projekten in Italien.

UDI hat eine deutsche Gesellschaft mit Bezug zu Biogasanlagen in Italien: Die UDI Biogas Italia GmbH & Co. KG weist laut Jahresabschluss 2016 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 13,9 Millionen Euro aus. Der Jahresabschluss 2017 der UDI Biogas Italia GmbH & Co. KG ist derzeit im Bundesanzeiger noch nicht veröffentlicht oder hinterlegt (Stand: 25. Februar 2019). Es ist grundsätzlich möglich, dass die Geschäftsführung einer Gesellschaft über Informationen verfügt, die im Jahresabschluss nicht abgebildet sind und die eine positive Fortführungsprognose erlauben. Andererseits ist es möglich, dass die Geschäftsführung einer externen Emittentin, die nicht Interessenskonflikten ausgesetzt ist, das Anlegerkapital nicht in einen Bereich investiert hätte, der von einer hohen bilanziellen Überschuldung geprägt ist. Diese kann einen Insolvenzantrag zur Folge haben, wenn keine positive Fortführungsprognose mehr bestehen sollte.

Fazit:

Aufgrund der Blindpool-Konzeption mit wenig eingrenzenden Investitionskriterien müssen Anleger darauf vertrauen, dass die Geschäftsführung die Projekte so auswählt, dass sich ein angemessenes Zins/Risiko-Verhältnis ergibt. Erhöhte Ausfallrisiken können bei Biogasprojekten bestehen, aber auch, wenn in höherem Umfang in Projektentwicklungen investiert werden sollte. Grundsätzlich ist es möglich, dass die Bezeichnung “Festzins“ bei der “UDI Energie Festzins“- Reihe eine Erwartungshaltung bei Anlegern erzeugt hat, die dem Risiko der Nachrangdarlehens-Angebote nicht entspricht.

Ende 2018 wurde die UDI-Gruppe von der te-management-Gruppe übernommen. Der neue Gesellschafter hat angekündigt, die Reihe der Nachrangdarlehen nicht weiterzuführen und neue, anders konzipierte Kapitalanlagen anzubieten. Lesen Sie demnächst bei ECOreporter, wie diese Kapitalanlagen aussehen sollen.

Die "UDI Energie Festzins“- Angebote waren bei Anlegern auch deswegen so gefragt, weil sie die Nachrangdarlehen frühzeitig kündigen können. Inwiefern sich diese Flexibilität aber nachteilig für die Anleger auswirken kann, lesen Sie hier im zweiten Teil der ECOreporter-Serie zu UDI.

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