ECOanlagecheck, Windenergie-Investments, Solarenergie-Investments , Geschlossene Fonds

Unabhängige Analyse: Der Publikums-AIF ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 im ECOanlagecheck

Der Fonds „ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12“ plant, in Windkraftanlagen und Solaranlagen zu investieren. Als Schwerpunkt sind Windparks in Deutschland vorgesehen. Anlegerinnen und Anleger können sich ab 10.000 Euro an dem Publikumsfonds beteiligen. Der ECOanlagecheck analysiert das grüne Beteiligungsangebot.

Der Publikums-AIF investiert gemäß den Investitionskriterien mittelbar zu mindestens 35 Prozent in Windenergieanlagen in Europa und zu mindestens 25 Prozent in Solaranlagen weltweit. Nach Angaben der Initiatorin ÖKORENTA sind kalkulatorisch ein Windenergieanteil von 65 Prozent und ein Photovoltaikanteil von 35 Prozent vorgesehen. Die Windkraftanlagen sollen sich hauptsächlich in Deutschland drehen, während bei den Solaranlagen ein höherer Auslandsanteil vorgesehen ist. Das Ziel des AIFs sind 20 bis 30 mittelbare Beteiligungen an verschiedenen Wind- und Solarparks.

Die Beteiligungen stehen noch nicht fest, so dass diese nicht beurteilt werden können. Die Höhe der Auszahlungen für Anlegerinnen und Anleger wird von zahlreichen Entwicklungen abhängen. Dazu zählen unter anderem: Auswahl der Projekte, Anzahl der Beteiligungen und Höhe der Stromerlöse und der Betriebskosten. Der Großteil der geplanten Auszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger soll durch den (mittelbaren) Verkauf der Anteile an den Wind- und Solarparks am Ende der Laufzeit des Publikums-AIF erwirtschaftet werden.

Fondsinitiatorin und Leistungsbilanz

Anbieterin und Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des Fonds ist die Auricher Werte GmbH. Alleingesellschafterin der im Frühjahr 2018 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen KVG ist die ÖKORENTA Invest GmbH.

ÖKORENTA ist als eines der Pionier-Unternehmen bereits seit 1999 im Bereich der grünen, nachhaltigen Kapitalanlagen tätig. Seit 2005 bietet es eigene Fonds an und hat bis Ende 2020 zehn Portfoliofonds (Zweitmarktfonds) und zwei andere Fonds (Ansparfonds, Private Equity-Fonds) auf den Markt gebracht. Das mit den zehn Portfoliofonds insgesamt platzierte Eigenkapital beträgt rund 198 Millionen Euro.

Laut ÖKORENTA-Performancebericht 2019 liegen bei den neun Portfoliofonds, die bereits Auszahlungen an Anlegerinnen und Anleger geleistet haben, die Auszahlungen zweimal im Plan, zweimal über Plan und in fünf Fällen unter der Prospektprognose. Letzteres gilt insbesondere für die drei zuerst aufgelegten Fonds, während deren Laufzeit es mehrere (sehr) schwache Windjahre in Deutschland gab. Für das Geschäftsjahr 2019 haben – Stand Ende September 2020 – die neun Fonds gemessen am Kommanditkapital im Durchschnitt rund 11,3 Prozent an die Anlegerinnen und Anleger ausgezahlt (Vorjahr: 10,8 Prozent). Zwischen Oktober 2020 und Februar 2021 haben die neun Fonds laut Kundenbroschüre weitere Auszahlungen geleistet, die im Durchschnitt rund 8,8 Prozent betragen haben. Die Gesamtauszahlungen der ersten vier aufgelegten Fonds liegen laut Kundenbroschüre bereits über bzw. knapp unter 100 Prozent (103, 99, 95 und 117 Prozent).  Die Laufzeiten aller Fonds sind noch nicht beendet, so dass es sich um Zwischenstände handelt. Ein wirtschaftlicher Erfolg der Fonds ist erst nach deren Auflösung am Ende der jeweiligen Laufzeiten komplett ersichtlich.

Eigenkapitalhöhe und Platzierungsgarantie

Gesamtfinanzierungsvolumen: 15,75 Millionen Euro
Eigenkapitalvolumen (ohne Agio): 15,0 Millionen Euro (95,2 Prozent)
Platzierungsgarantie: Nein
Agio: 0,75 Millionen Euro (4,8 Prozent)


Der AIF will zu 65 Prozent in Windanlagen investieren. / Foto: Janina Goldenstein, Ökorenta

Die Geschäftsführung der KVG kann das Eigenkapitalvolumen um bis zu 10 Millionen Euro auf insgesamt bis zu 25 Millionen Euro erhöhen. Eine Platzierungsgarantie besteht nicht, sie war bei den Vorgängerprodukten aber auch nicht erforderlich: Die vier vorherigen Portfoliofonds konnte die Initiatorin jeweils mit einem erhöhten Eigenkapitalvolumen vollständig platzieren. Eine Aufnahme von Fremdkapital durch den AIF ist konzeptionsgemäß nicht vorgesehen. In der Regel bestehen aber Fremdfinanzierungen auf Ebene der Zielgesellschaften, die Windenergie- oder Solaranlagen betreiben.

Fondsnebenkosten
(in Prozent des Eigenkapitalvolumens ohne Agio)

Agio: 5,0 Prozent
Eigenkapitalvermittlung (ohne Agio): 6,0 Prozent
Konzeption, Gründungs- und sonstige Kosten: 1,3 Prozent
Gesamtweichkosten: 12,3 Prozent

Voraussichtlich gibt es auch auf Ebene der Zielfonds Nebenkosten, deren Höhe aber nicht feststeht, da der AIF noch keine Zielfonds (mittelbar) erworben hat. Für die Auswahl und Anschaffung der Zielfonds erhält die Spezial-AIF-KVG, laut Prospekt voraussichtlich die AIF-KVG Auricher Werte GmbH, Vergütungen von bis zu 5 Prozent der Kaufpreise für die Zielfonds.

Laufende Kosten

Kapitalverwaltungsgesellschaft (pro Jahr): bis zu 1,12 Prozent
Komplementärin (pro Jahr): bis zu 0,03 Prozent
Treuhänderin (pro Jahr): bis zu 0,35 Prozent
Verwahrstelle (pro Jahr): bis zu 0,12 Prozent

Die Prozentzahlen beziehen sich auf die Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gelten laut Prospekt der durchschnittliche Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr und die bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anlegerinnen und Anleger geleisteten Auszahlungen. Die Bemessungsgrundlage ist aber auf maximal 100 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt, so dass ein darüber liegender Nettoinventarwert die laufenden Vergütungen nicht erhöht. Der Nettoinventarwert wird vor allem von dem Wert der erworbenen Windenergie- und Solaranlagen beeinflusst.


Ökorenta plant, sich vor allem an grünen Kraftwerken zu beteiligen, die schon in Betrieb sind. / Foto: Janina Goldenstein, Ökorenta

Zusammen mit weiteren laufenden Kosten, unter anderem für die Erstellung und Prüfung des Jahresberichtes und für die externe Bewertung der Investitionen, beträgt die Gesamtkostenquote gemäß den wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) schätzungsweise bis zu 2,95 Prozent pro Jahr. Die Prognoserechnung sieht – bei einer prospektierten Eigenkapitalplatzierung von 15 Millionen Euro – nach Abschluss der Investitionsphase Betriebskosten auf Ebene des Publikums-AIF und zweier Investmentgesellschaften (Spezial-AIFs) von zusammen rund 320.000 Euro pro Jahr vor. Das entspricht rund 2,1 Prozent des platzierten Eigenkapitalvolumens.

Der Publikums-AIF investiert mittelbar über Spezial-AIFs in Zielfonds. Auf Ebene der Zielfonds fallen in der Regel unter anderem laufende Kosten für Wartung, Betriebsführung, Pacht und Versicherungen an.

Laufzeit und Auszahlungen

Laufzeit: bis zum 31. Dezember 2030 (Grundlaufzeit)
Gesamtauszahlung (Prospektprognose): 141 Prozent (inkl. 100 Prozent Kapitalrückzahlung)
Schlussauszahlung 2030 (Prospektprognose): 109 Prozent
Renditeprognose vor Steuern pro Jahr (IRR): ca. 4 Prozent
Einkunftsart: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Die Gesellschafterversammlung kann die Verlängerung der Grundlaufzeit einmalig um bis zu drei Jahre beschließen. Die Verlängerung ist zulässig, wenn wirtschaftliche (z. B. erwartete Wertsteigerung), rechtliche oder steuerliche Gründe für eine spätere Auflösung des Fonds sprechen. Die Gesellschafter entscheiden mit einer notwendigen Mehrheit von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen darüber, ob ein zulässiger Grund für eine Verlängerung vorliegt und die Grundlaufzeit verlängert wird. Eine Auflösung des Fonds vor dem Ende der Grundlaufzeit erfordert ebenfalls einen Gesellschafterbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent. Wenn ein Anleger der Treuhänderin keine Weisung erteilt, übt diese laut Treuhand- und Verwaltungsvertrag das Anleger-Stimmrecht nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des Anlegers aus.

Wenn die Anlegerinnen und Anleger Auszahlungen in Höhe ihrer Einzahlungen (100 Prozent) und darüber hinaus Auszahlungen in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 4,15 Prozent pro Jahr erhalten haben, erhält die KVG von allen weiteren Auszahlungen 30 Prozent als erfolgsabhängige Vergütung.

Investitionen

Die Anlagebedingungen sehen vor, dass der Publikums-AIF zu mindestens 35 Prozent in Windenergieanlagen an Land in Europa und zu mindestens 25 Prozent in Photovoltaikanlagen weltweit investiert. Investitionen in Bereiche außerhalb von Wind und Solar, beispielsweise in Wärmenetze, Elektromobilität, Energiespeicher und Biogasanlagen, sind nach Angaben der KVG derzeit nicht vorgesehen.

Der AIF investiert gemäß Anlagestrategie mittelbar, indem er Anteile an – geplant: mindestens zwei – geschlossenen inländischen Spezial-AIF erwirbt, die an Zielfonds beteiligt sind, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung hat sich der Publikums-AIF noch nicht an Spezial-AIFs beteiligt, so dass auch die Zielfonds noch nicht feststehen. Bis zu 10 Prozent des investierten Fondskapitals darf der Erneuerbare Energien 12 reinvestieren und somit nach Beendigung der Investitionsphase wieder neu anlegen.

Nicht nur die KVG, sondern auch ein externer Bewerter bewertet die vom AIF anzukaufenden Gesellschaftsanteile an den Spezial-AIFs. Sollte der ermittelte Wert den Kaufpreis wesentlich unterschreiten, darf der Kauf nicht durchgeführt werden. Auf Ebene der Spezial-AIF besteht laut Prospekt nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) keine Pflicht zur externen Bewertung. Laut Prospekt soll, falls keine externe Bewertung von Zielfonds erfolgt, eine funktional unabhängige Instanz der KVG die Ankaufsbewertung vornehmen.

Die drei ersten Portfoliofonds der Initiatorin, die zwischen 2005 und 2008 aufgelegt wurden und unter Prospektprognose liegen, hatten (fast) ausschließlich in Windenergieanlagen in Deutschland investiert. Solar-Beteiligungen waren zu der Zeit noch kaum verfügbar. In den letzten Jahren hat die Initiatorin den Solaranteil in ihren Portfolienfonds stärker gewichtet. So beträgt Photovoltaikanteil nach Angaben der Initiatorin bei dem bereits zu über 95 Prozent investiertem Fonds Erneuerbare Energien 10 rund 35 Prozent und beim Vorgängerfonds Erneuerbare Energien 11 momentan etwa 40 Prozent. Auch für den vorliegenden Fonds ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 ist ein Solaranteil von um die 35 Prozent geplant. Eine breitere Streuung der Investitionen kann das Portfolio stabilisieren, wenn der Wind in einem Jahr schwächer weht.


Der AIF soll zu etwa einem Drittel in Solaranlagen investieren. /Foto: 123rf_Laroslav Danylchenko

Der Fonds Erneuerbare Energien 12 soll mittelbar in zahlreiche Beteiligungen an Energieparks investieren, um ein breit gestreutes und risikogemischtes Portfolio zu erreichen. Bei den auf dem Zweitmarkt angebotenen Windenergieprojekten besteht oftmals die Möglichkeit eines (späteren) Repowerings. Die drei Vorgängerfonds haben in mehrere genehmigte Repoweringprojekte investiert. Es ist möglich, dass auch der aktuelle Fonds in Repoweringprojekte investiert, die zum Ende der geplanten Laufzeit des Publikums-AIF höherer Verkaufserlöse erbringen können, was sich teilweise auch in der hohen prognostizierten Schlussauszahlung für 2030 widerspiegelt. Für jüngere Windparks mit ausgereifter Technologie, hohen Nabenhöhen und geringen Stromgestehungskosten kann künftig auch die Möglichkeit entstehen, Strom außerhalb von gesetzlichen Einspeisevergütungen zu vermarkten. In anderen Märkten, beispielsweise Solar USA, sind bei neuen Projekten privatrechtliche Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreement, PPA) bereits der Regelfall.

Der Publikums-AIF kann mittelbar in Windenergieanlagen in Europa und in Solaranlagen weltweit investieren. Nach Angaben der Initiatorin sind für den Fonds insgesamt ein Windenergieanteil von um die 65 Prozent und ein Solaranteil von um die 35 Prozent geplant. Im Bereich Windenergie sieht sie nach eigenen Angaben grundsätzlich Investitionsmöglichkeit in Anlagenstandorte in Frankreich, Skandinavien und den Niederlanden, der Fokus des Fonds liege aber deutlich auf Anlagen in Deutschland. Aktuell ist nach Angaben der Fondsgeschäftsführung keine außerdeutsche Windenergie-Investition in Planung bzw. Prüfung. Auch die drei Vorgängerfonds haben nach Angaben der Initiatorin bislang nicht in Windparks außerhalb Deutschlands investiert.

Für den Solarbereich des Fonds geht die Geschäftsführung dagegen von einer starken  Beimischung von Anlagenstandorten im Ausland aus. Die drei Vorgängerfonds haben mittelbar beispielsweise über Spezial-AIF in Solarprojekte der Initiatorin hep in den USA und in Japan investiert. Neu von hep aufgelegte USA und Japan Spezial-AIFs können auch mögliche Investitionen für den aktuellen Publikums-AIF Erneuerbare Energien 12 darstellen. Darüber hinaus sieht die Geschäftsführung nach eigenen Angaben auch in anderen Ländern, insbesondere in Europa, Ertrags- und Kostenvorteile gegenüber dem deutschen Photovoltaik-Markt. Gleichwohl analysiert die KVG nach eigenen Angaben vor einer möglichen Investition in außerdeutsche Solarmärkte Risiko-Sonderthemen wie beispielsweise Erfahrung der Partner in dem jeweiligen Land, politische und rechtliche Stabilität sowie eventuell aufkommende Währungsrisiken.

ÖKORENTA kann auch bei der Auswahl von Investitionen im Solarbereich und im Ausland von ihren Erfahrungen/Kompetenzen im Windbereich profitieren. Ihre bisherigen Portfoliofonds haben sich laut Performance-Bericht 2019 insgesamt an rund 280 Erneuerbare-Energie-Parks, vorwiegend Windparks in Deutschland, beteiligt und dabei rund 3.000 Anteilskäufe getätigt. Die Initiatorin verfügt über ein eigenes Bewertungssystem auf Basis einer umfassenden Datenbank mit Leistungsdaten von inzwischen über 460 Energieparks, überwiegend Windparks. Die Bewertungssysteme wurden nach Angaben der Initiatorin auf die jeweilige Energieart abgestimmt, verfeinert und um Zusatzaspekte für Auslandsinvestitionen erweitert. ÖKORENTA erhält als sehr bekannte und vernetzte Marktakteurin nach eigenen Angaben kontinuierlich Angebote zum Kauf von Anteilen und Partnerschaftsangebote von Projektierern. Auch deswegen konnte sie bisher in der Regel das von Fondsanlegern eingeworbene Eigenkapital zügig investieren.

Ökologische Wirkung und Impact

Der Erneuerbare Energien 12 investiert mittelbar voraussichtlich zu ungefähr 65 Prozent in Windenergieanlagen an Land und zu ungefähr 35 Prozent in Solaranlagen. Wind- und Solarenergieanlagen  haben eine positive ökologische Wirkung: Ihre energetische Amortisationszeit liegt bei weniger als einem bzw. drei Jahren. Zum Vergleich: Kohlekraftwerke amortisieren sich aufgrund des dauerhaften Verbrauchs von fossilen Energieträgern als Brennstoff gar nicht.

Voraussichtlich wird der Fonds in der Regel in Windparks investieren, die bereits mehrere Jahre in Betrieb sind. In diesen Fällen können während der Laufzeit des AIFs Repowering-Möglichkeiten bestehen. Diese sind in der Regel unter ökologischen Gesichtspunkten positiv zu bewerten, da beim Ersetzen von alten Anlagen durch neue Windenergieanlagen der Stromertrag steigt und gleichzeitig die Anzahl der Anlagen sinkt. Auch in den Fällen einer Investition in neu zu errichtende Solaranlagen hat das Anlegerkapital eine direkte positive ökologische Wirkung.

Wenn die Stromerträge der bisherigen Portfolios der Initiatorin auf den Erneuerbare Energien 12 umgerechnet werden, könnte bei einem Eigenkapitalvolumen von 15 Millionen Euro das Anlagenportfolio des Fonds jährlich schätzungsweise über 45 Millionen kWh Strom produzieren und über 30.000 Tonnen CO2 einsparen.

Risiko

Voraussichtlich investiert der Erneuerbare Energien 12 mittelbar hauptsächlich in Windenergieanlagen, die bereits Strom ins Netz einspeisen, so dass in diesen Fällen keine Inbetriebnahmerisiken bestehen. Baurisiken und teilweise Entwicklungsrisiken können bestehen, wenn der AIF in neue Projekte und/oder Repowering-Projekte investiert. Beim Erwerb von bestehenden Wind- oder Solarenergieanlagen liegen oftmals langjährige, aussagekräftige Erfahrungswerte vor, die eine zuverlässige und marktgerechte Bewertung der Anteile an Windpark- oder Solarpark-Gesellschaften ermöglichen. Trotzdem besteht grundsätzlich das Risiko, dass ein zu hoher Kaufpreis für die Zielfonds-Anteile gezahlt wird. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass zum Zeitpunkt der Kaufpreisfindung nicht alle relevanten Projektinformationen vorlagen.

Der AIF wird – mittelbar über Spezial-AIFs – bei den Zielfonds voraussichtlich oft Minderheitsgesellschafter sein, so dass er keinen bestimmenden Einfluss auf die Geschäftsführung der Zielfonds ausüben kann. Es ist in diesen Fällen möglich, dass die Gesellschafterversammlung der Zielfonds Entscheidungen gegen den Willen des AIF trifft. Das kann beispielsweise Sanierungsmaßnahmen und den (Zeitpunkt vom) Verkauf von Energieanlagen betreffen.


In welche Anlagen der AIF konkret investiert, steht noch nicht fest. / Foto: Pixabay

Es besteht das Risiko, dass die Windmenge und/oder die Sonnenstunden geringer sind als erwartet und in der Folge die Stromerträge unter der Prognose liegen. Zudem bestehen auf Ebene der Zielgesellschaften voraussichtlich weitere Projektrisiken, die mit dem Betrieb von Windenergie- und Solaranlagen verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise höherer Wartungsaufwand als geplant, rückwirkende Kürzungen von gesetzlichen Einspeisevergütungen oder Ausfälle von Vertragspartnern. Falls Investitionen auch in Anlagenstandorte außerhalb des Euroraums erfolgen, können Währungsrisiken und -chancen entstehen.

Der Großteil der geplanten Auszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger soll durch den Verkauf der Anteile an den Spezial-AIF beziehungsweise der Gesellschaftsanteile an den Zielgesellschaften am Ende der AIF-Laufzeit erwirtschaftet werden. Es besteht das Risiko, dass die Verkaufserlöse geringer ausfallen als prognostiziert. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Zinsniveau am Ende der geplanten AIF-Laufzeit 2030 deutlich über dem aktuell sehr niedrigem Zinsniveau liegen sollte.

Stärken

  • Sehr erfahrene ÖKORENTA-Gruppe
  • Breite Streuung der Investitionen über zahlreiche Projekte und zwei Energiearten
  • Anlagen voraussichtlich mehrheitlich bereits im Betrieb

Chancen

  • Verkaufserlös für die Projekte höher als prognostiziert
  • Höhere Stromerträge als kalkuliert

Schwächen

  • Investitionen stehen noch nicht fest
  • Bauherrenrisiken und teilweise Entwicklungsrisiken möglich

Risiken

  • Verkaufserlös für die Projekte geringer als kalkuliert
  • Geringere Stromerträge als erwartet

Fazit:

Finanziell

Der Publikums-AIF ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 plant, mittelbar in Anteile von Zielfonds zu investieren, die Wind- und Solarenergieanlagen betreiben. Beim Ankauf von Gesellschaftsanteilen an Bestandsanlagen liegen in der Regel langjährige Erfahrungswerte vor, so dass die zukünftigen Stromerträge der Anlagen zuverlässiger prognostiziert werden können. Zudem verfügt ÖKORENTA über umfassende Kompetenzen, um auch bei Neubau-Projekten einen marktgerechten Einkaufspreis ermitteln zu können. Der Großteil der geplanten Auszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger soll durch den (mittelbaren) Verkauf der Anteile an den Wind- und Solarparks am Ende der AIF-Laufzeit erwirtschaftet werden. Da die mittelbaren Investitionen des Publikums-AIF noch nicht feststehen, können die Auszahlungen erheblich von der im Prospekt dargestellten beispielhaften Auszahlungsprognose abweichen.

Die bisherigen Portfoliofonds von ÖKORENTA konnten trotz mehrerer windschwacher Jahre bislang Auszahlungen für die Anleger erwirtschaften, die im Durchschnitt über der Vorsteuer-Renditeprognose (IRR) des hier analysierten Angebots liegen. Der Erneuerbare Energien 12 wird zudem voraussichtlich über eine breitere Risikostreuung als die ersten acht Vorgängerfonds verfügen, da er im höheren Umfang in Solaranlagen und voraussichtlich auch in Anlagen im Ausland investiert. Mit dem erweiterten Beteiligungsradius besteht so die Möglichkeit, das Portfolio des Fonds zu stabilisieren. Zudem ist – wie beim letztjährigen Fonds – auch beim Erneuerbaren Energien 12 die kalkulierte Investitionsquote höher, was sich tendenziell positiv auf die Portfoliosubstanz auswirken kann.

Nachhaltigkeit

Windenergie- und Solaranlagen erzeugen Strom nachhaltig. Eine zusätzliche positive ökologische Wirkung ergibt sich bei möglichen Investitionen in Repowering-Projekte.

ECOreporter.de-Empfehlung

Der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 setzt die bewährte Portfoliofonds-Reihe fort. Die Ergebnisse der bisherigen ÖKORENTA-Portfoliofonds zeigen, dass das Konzept auch bei windschwachen Jahren funktionieren kann. Zudem können die stärkere Gewichtung der Solarenergie und die geplante Beimischung von ausländischen Anlagen bei dem Fondsportfolio voraussichtlich zu mehr Stabilität führen. Das Verhältnis zwischen erwarteter Rendite und Risiko des Beteiligungsangebotes ist angemessen.

Basisdaten

Kapitalverwaltungsgesellschaft und Anbieterin:
Auricher Werte GmbH, Aurich

Fondsgesellschaft (AIF): ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene Investment GmbH & Co. KG , Aurich

Komplementärin: ÖKORENTA Verwaltungs GmbH, Aurich

Treuhänderin: SG-Treuhand GmbH, Aurich

Verwahrstelle: BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg

Beteiligungsform: Treugeber, Umwandlung in Direktkommanditist möglich

Währung: Euro

Gesamtfinanzierungsvolumen:
15,75 Millionen Euro

Eigenkapitalvolumen (ohne Agio): 15,0 Millionen Euro

Mindestzeichnungssumme:
10.000 Euro

Agio: bis zu 5 Prozent

Laufzeit: bis zum 31. Dezember 2030

BaFin-Billigung: Ja

Leistungsbilanz: Ja

Sensitivitätsanalyse: Ja

Haftsumme: 0,1 Prozent der Kommanditeinlage (Außenverhältnis), 100 Prozent der Kommanditeinlage (Innenverhältnis)

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