Viele alte Biogasanlagen bemühen sich um eine Anschlussförderung. / Foto: Pixabay

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Ausschreibung für Biomasseanlagen stark überzeichnet – geplante Änderungen zum EEG in der Kritik

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2024 veröffentlicht. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 234 Megawatt (MW) wurden 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von 622 MW eingereicht. Am Vortag der Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf zur Änderung des EEG 2023 veröffentlicht. Verbände reagierten auf dieses sogenannte Bioenergiepaket mit deutlicher Kritik.

Die Ausschreibung für Biomasseanlagen war zum vierten Mal in Folge deutlich überzeichnet. „In der Ausschreibung für Biomasseanlagen besteht trotz geringfügiger Rückgänge bei der Gebotsmenge und Anzahl an Geboten weiterhin ausgeprägter Wettbewerb“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wenig neue Biomasseanlagen – Bestandsanlagen dominieren

Von den eingereichten 712 Gebote entfielen nur 17 Gebote mit 31 MW auf Neuanlagen, aber 695 Gebote im Umfang von 591 MW auf Bestandsanlagen. Von den 712 Geboten konnten nur 283 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen zehn Zuschläge mit 14 MW auf Neuanlagen und 273 Zuschläge mit 220 MW auf Bestandsanlagen.

Bestehende Biomasseanlagen sind nach Angaben der Bundesnetzagentur Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 erstmals ausschließlich mit Biomasse in Betrieb genommen wurden. Ihre Betreiber können sich an den Ausschreibungen beteiligen, wenn der verbleibende Förderanspruch zum Zeitpunkt der Ausschreibung höchstens noch acht Jahre besteht. Bestandslagen bedürfen einer Betriebs- oder Baugenehmigung, die bis zum elften Jahr, das auf den Gebotstermin folgt, gelten muss. Diese Anlagen erhalten die neue Förderung einmalig zehn Jahre. Eine erneute Teilnahme an den Ausschreibungen ist laut Bundesnetzagentur dann nicht möglich.

Mehr als 17 Cent je Kilowattstunde

Der Höchstwert für den Oktober-Gebotstermin betrug nach der Festlegung der Bundesnetzagentur für neue Anlagen 19,43 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) und für bestehende Anlagen 19,83 Cent/kWh. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 12,92 Cent/kWh bis 17,93 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Ausschreibungsrunde bei 17,33 Cent/kWh; in der Vorrunde waren es noch 17,80 Cent/kWh. Über die letzten vier Gebotsrunden sind die mittleren Zuschlagswerte um über 1,5 Cent/kWh gefallen.

Bayern und Niedersachsen dominieren

Regional betrachtet gingen insgesamt mehr als die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (67 MW, 92 Zuschläge) und in Niedersachsen (56 MW, 63 Zuschläge). Standorte in Baden-Württemberg (21 MW, 26 Zuschläge), Mecklenburg-Vorpommern (21 MW, 14 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (18 MW, 26 Zuschläge) landeten auf den nachfolgenden Rängen.

Die gesetzliche Regelung zur bevorzugten Bezuschlagung von Anlagen in der Südregion (Standorte südlich der Main-Linie) wurde beginnend mit der aktuellen Ausschreibungsrunde ausgesetzt. Der Anteil der auf Zuschläge in der Südregion entfallenden Zuschlagsmenge lag in dieser Runde mit 37 Prozent deutlich unterhalb der 50 Prozent in der Vorrunde.

51 Gebote mussten bei der Oktober-Ausschreibungsrunde vom Verfahren ausgeschlossen werden. Offenbar sind die Formatvorgaben und Formulare der Bundesnetzagentur für einige Bieter zu kompliziert. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen ist für den 1. April 2025 angesetzt.

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