Viele alte Biogasanlagen bemühen sich um eine Anschlussförderung. / Foto: Pixabay

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Ausschreibung für Biomasseanlagen stark überzeichnet – geplante Änderungen zum EEG in der Kritik

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2024 veröffentlicht. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 234 Megawatt (MW) wurden 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von 622 MW eingereicht. Am Vortag der Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf zur Änderung des EEG 2023 veröffentlicht. Verbände reagierten auf dieses sogenannte Bioenergiepaket mit deutlicher Kritik.

Die Ausschreibung für Biomasseanlagen war zum vierten Mal in Folge deutlich überzeichnet. „In der Ausschreibung für Biomasseanlagen besteht trotz geringfügiger Rückgänge bei der Gebotsmenge und Anzahl an Geboten weiterhin ausgeprägter Wettbewerb“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wenig neue Biomasseanlagen – Bestandsanlagen dominieren

Von den eingereichten 712 Gebote entfielen nur 17 Gebote mit 31 MW auf Neuanlagen, aber 695 Gebote im Umfang von 591 MW auf Bestandsanlagen. Von den 712 Geboten konnten nur 283 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen zehn Zuschläge mit 14 MW auf Neuanlagen und 273 Zuschläge mit 220 MW auf Bestandsanlagen.

Bestehende Biomasseanlagen sind nach Angaben der Bundesnetzagentur Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 erstmals ausschließlich mit Biomasse in Betrieb genommen wurden. Ihre Betreiber können sich an den Ausschreibungen beteiligen, wenn der verbleibende Förderanspruch zum Zeitpunkt der Ausschreibung höchstens noch acht Jahre besteht. Bestandslagen bedürfen einer Betriebs- oder Baugenehmigung, die bis zum elften Jahr, das auf den Gebotstermin folgt, gelten muss. Diese Anlagen erhalten die neue Förderung einmalig zehn Jahre. Eine erneute Teilnahme an den Ausschreibungen ist laut Bundesnetzagentur dann nicht möglich.

Mehr als 17 Cent je Kilowattstunde

Der Höchstwert für den Oktober-Gebotstermin betrug nach der Festlegung der Bundesnetzagentur für neue Anlagen 19,43 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) und für bestehende Anlagen 19,83 Cent/kWh. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 12,92 Cent/kWh bis 17,93 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Ausschreibungsrunde bei 17,33 Cent/kWh; in der Vorrunde waren es noch 17,80 Cent/kWh. Über die letzten vier Gebotsrunden sind die mittleren Zuschlagswerte um über 1,5 Cent/kWh gefallen.

Bayern und Niedersachsen dominieren

Regional betrachtet gingen insgesamt mehr als die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (67 MW, 92 Zuschläge) und in Niedersachsen (56 MW, 63 Zuschläge). Standorte in Baden-Württemberg (21 MW, 26 Zuschläge), Mecklenburg-Vorpommern (21 MW, 14 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (18 MW, 26 Zuschläge) landeten auf den nachfolgenden Rängen.

Die gesetzliche Regelung zur bevorzugten Bezuschlagung von Anlagen in der Südregion (Standorte südlich der Main-Linie) wurde beginnend mit der aktuellen Ausschreibungsrunde ausgesetzt. Der Anteil der auf Zuschläge in der Südregion entfallenden Zuschlagsmenge lag in dieser Runde mit 37 Prozent deutlich unterhalb der 50 Prozent in der Vorrunde.

51 Gebote mussten bei der Oktober-Ausschreibungsrunde vom Verfahren ausgeschlossen werden. Offenbar sind die Formatvorgaben und Formulare der Bundesnetzagentur für einige Bieter zu kompliziert. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen ist für den 1. April 2025 angesetzt.

Biogasanlagen sollen Wärme liefern – Strom zu teuer?

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Am 5. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Referentenentwurf von Regelungen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) veröffentlicht.

Die vorgelegten Regelungen zielen nach Angaben des BMWK zum einen darauf, effektivere Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen zu setzen. Hintergrund ist demnach, dass Biogasanlagen im klimaneutralen Stromsystem hochflexibel sein müssen, damit sie ihre Stärke ausspielen können, um die Solar- und Windenergie zu ergänzen. Gleichzeitig verfolgen die Regelungen laut BMWK das Ziel, für Biogas-Bestandsanlagen und insbesondere für solche mit Anschluss an ein Wärmenetz die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung zu verbessern.

Weiter erläutert das Ministerium: In den Jahren 2004 bis 2011 gab es in Deutschland einen starken Biomassezubau in der Stromerzeugung. Das war ein wichtiger Impuls für die Energiewende, bei dem sich viele Akteure aktiv und innovativ eingebracht haben, indem sie z.B. klimaschädliche Gülle als Strom nutzbar machen oder Wärmenetze gebaut haben. Für viele dieser Anlagen endet schrittweise die 20-jährige Erstförderung. Viele Anlagenbetreiber und deren Wärmekunden sorgen sich vor diesem Hintergrund um ihre Zukunft.

Anteil von Biogas an Erneuerbaren-Energien-Strom

Das EEG 2023 sieht vor, dass der Anteil der Erneuerbare Energien (EE) am Bruttostromverbrauch im Jahre 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden soll (Stand Ende 2023: 272 Terawattstunden EE-Strom bzw. 52 Prozent EE-Anteil). Für Bioenergie sieht das Ziel im Jahr 2030 8,4 Gigawatt (GW) installierte Leistung vor. Stand heute sind es 9 GW installierte Leistung und 42 TWh Stromerzeugung, davon entfallen auf Biogas ca. 6 GW mit einer Stromproduktion von 28 TWh. Biogas hat damit laut BMWK einen Anteil von 10 Prozent an der EE-Stromerzeugung.

Biogasanlagen mit Wärmekonzept sollen bevorzugt werden

Der Entwurf des BMWK sieht vor, dass bei den Biomasse-Ausschreibungen Gebote von Bestandsanlagen mit vorhandenem Anschluss an ein bestehendes lokales Wärmenetz bevorzugt bezuschlagt werden.

Das BMWK erläutert im Konsultationspapier: Ein klimaneutrales Stromsystem ist auf Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Klimaschutz auszurichten. Die BMWK-Langfristszenarien für ein klimaneutrales Stromsystem in 2045 werden deshalb dominiert von Photovoltaik (PV), Wind an Land, Wind auf See und Wasserstoff. Für die Bioenergie wird zwecks Schonung der begrenzten Ressource nachhaltig produzierter Biomasse und aus Gründen der Kosteneffizienz nur ein begrenzter Anteil unterstellt, da Biomasse in anderen Sektoren als der Stromerzeugung dringender benötigt wird. Gerade beim Thema Kosteneffizienz schneiden die Windenergie und PV mit mittel- bis langfristigen Marktwerten zwischen 5 bis 10 Cent/kWh deutlich besser ab als die Bioenergie mit 15 bis 25 Cent/kWh. Nach Einschätzung des BMWK muss folglich die teure Bioenergie vorrangig in den schwer zu dekarbonisierenden Bereichen wie der Industrie und Teilen des Verkehrs (Schwerlastverkehr) eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund schlägt das BMWK Änderungen im Ausschreibungsdesign der Bioenergie im EEG für die Jahre 2025 bis 2028 vor, die vor allem auf die Ziele der Stärkung der systemdienlichen Fahrweise und der übergangsweisen Bevorzugung von Bestandsanlagen mit Wärmekonzept ausgerichtet sind.

Kritik von Verbänden

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht das vorgestellte Bioenergiepaket kritisch und vor allem enormen Nachbesserungsbedarf. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter erklärte am 6. Dezember: „Käme das Bioenergiepaket, würde die Nutzung von Biogas zur Erzeugung von Strom und nachhaltiger Wärme in absehbarer Zeit auf einige wenige Anlagen reduziert, und vorhandene Potenziale würden vernichtet statt mobilisiert. Der übersandte Entwurf enttäuscht auf ganzer Linie.”

Es fehle nicht nur eine ausreichende Anhebung des Ausschreibungsvolumens, die den Anlagen eine Perspektive gibt, auch die im Entwurf skizzierten Flexibilitätsanforderungen seien viel zu hoch, da sie darüber hinaus mit deutlich zu geringen Anreizen flankiert werden sollen. „Eine auskömmliche Flexprämie kommt uns volkswirtschaftlich immer noch günstiger als die geplanten H2-ready-Gaskraftwerke. Außerdem schafft regionale Flexibilität Wertschöpfung, mehr Systemstabilität und ist klimaneutral“, so Peter.

Auch der Fachverband Biogas kritisiert das Bioenergiepaket deutlich und sieht in dem Paket einen Ausstiegspfad aus der Biogasnutzung im Stromsektor.

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