Die deutschen Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen sind attraktiver geworden. / Foto: Pixabay

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Ausschreibungen: Höchstwerte für Solar- und Windenergieanlagen steigen um 25 %

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergieanlagen an Land und für Aufdach-Solaranlagen deutlich zu steigern. Damit hat die Behörde innerhalb nur weniger Tage auf ein im Bundestag verabschiedetes Gesetz reagiert und die erforderlichen Verwaltungsverfahren abgeschlossen.

Die neuen Gebots-Höchstwerte betragen nun für Windkraftanlagen 7,35 Cent/kWh (statt 5,88 Cent/kWh) und für Aufdach-Solaranlagen 11,25 Cent/kWh (statt 9 Cent/kWh). Die neuen Höchstwerte gelten bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

„Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen. Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen wird ebenfalls geprüft.“

Höhere Bau- und Zinskosten bei Wind- und Solaranlagen

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie auf gestiegene Zinskosten bei deren Finanzierung. Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen für Wind- und Solarenergieanlagen im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Bei Aufdach-Solaranlagen hat sich die Gebotsmenge in der Dezemberausschreibung fast halbiert. So kam es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen.

Der Deutsche Bundestag hat aus diesem Grund die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Agentur ist jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun nach eigenen Angaben schnellstmöglich Gebrauch gemacht.

ECOreporter hatte bereits vor rund zwei Wochen über die Ausschreibungsergebnisse, die erweiterten Kompetenzen der Bundesnetzagentur und die Hoffnung auf einen großen Aufschwung bei den Zuschlagsvolumina in 2023 berichtet.

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