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Bürgerbeteiligung Batteriespeicher – Crowdinvesting mit 2,5 Prozent Zins pro Jahr
In Bayern und Thüringen sollen insgesamt fünf Batteriespeicher errichtet werden. Zur Finanzierung der Vorhaben hat die Vps Battery Park 2 GmbH & Co. KG die Vermögensanlage „Bürgerbeteiligung Batteriespeicher“ aufgelegt. Anlegerinnen und Anleger können die Nachrangdarlehen ab 500 Euro zeichnen. Wie schätzt ECOreporter die Geldanlage ein?
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Emittentin der Nachrangdarlehen ist die Vps Battery Park 2 GmbH & Co. KG aus München. Ihre Geschäftstätigkeit ist laut Unternehmensregister der Erwerb von Projektrechten und Grundstücken, die Pachtung von Grundstücken, sowie Vergabe von Planung, Projektierung, Realisierung, Vermarktung und technischer Wartung, Finanzierung und Betrieb von Batteriespeicherkraftwerken. Zudem darf das Unternehmen Batteriespeicherkraftwerke erwerben und verkaufen.
Die Emittentin plant laut Vermögensanlagen‐Informationsblatt (VIB, Stand: 13. September 2021) ein Portfolio an Batteriespeichern im Eigenbestand aufzubauen und langfristig zu betreiben. Standorte der fünf geplant Speicher sind laut VIB die Gemeinden Weßling (2), Peißenberg und Uffin, jeweils in Bayern, und Tautenhain in Thüringen. Zum Einsatz kommen den Angaben nach Batteriespeicher auf Lithium-Ionen-Basis mit einer Leistung von jeweils 1 Megawatt (MW).
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet am 31. Dezember 2028. Der Zinssatz beträgt 2,5 Prozent pro Jahr. Das Emissionsvolumen der Vermögensanlage beträgt 1,8 Millionen Euro. Eine Zeichnung der Nachrangdarlehen ist über die Internet-Plattform invest.vispiron.com möglich.
Junges Unternehmen
Die Emittentin wurde im September 2020 im Unternehmensregister neu eingetragen. Laut Jahresabschluss 2020 beträgt zum 31.12.2020 ihr Eigenkapital 0 Euro und ihre Bilanzsumme rund 1.100 Euro.
Risiken
Bei dem Nachrangdarlehensvertrag handelt es sich um einen Darlehensvertrag mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Der Anleger tritt hierdurch mit seiner Forderung auf Rückzahlung sowie auf Verzinsung des Nachrangdarlehens hinter die Ansprüche anderer Gläubiger der Emittentin zurück.
Es besteht laut VIB das Risiko, dass sich nicht jeder geplante Batteriespeicher realisieren lässt. Die Erträge aus dem Betrieb der Batteriespeicher können geringer ausfallen als angenommen. Der Betrieb der Batteriespeicher ist laut VIB mit Kosten, insbesondere für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, verbunden, die höher als angenommen ausfallen können. Es besteht das Risiko, dass während der kalkulierten Betriebsdauer technische Probleme auftreten, welche die Leistungsfähigkeit der Batteriespeicher beeinträchtigen oder dazu führen, dass die Batteriespeicher früher als erwartet ausfallen.
Des Weiteren könnten sich laut VIB die für die Ein- und Ausspeisung der elektrischen Energie in das Stromnetz maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen während der Laufzeit der Nachrangdarlehen dahingehend ändern, dass sich die Einspeiseerträge reduzieren. Auch könnten die gesetzlichen Grundlagen ganz oder teilweise entfallen. Es besteht laut VIB auch das Risiko, dass nur in begrenztem Maße Strom in das Stromnetz ein- oder ausgespeist werden darf. Dies würde laut VIB die Marktaussichten der Emittentin deutlich verschlechtern.
Die genannten Faktoren können laut VIB jeweils für sich genommen dazu führen, dass die Anleger die Verzinsung oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehens nicht, nicht in voller Höhe oder nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erhalten. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin in Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und somit in Insolvenz gerät. Die genannten Faktoren können laut VIB jeweils auch zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.
Fazit
Angesichts der hohen Risiken ist der Zinssatz für die Nachrangdarlehen von 2,5 Prozent pro Jahr gering.