Hauptgebäude der BaFin in Bonn. / Foto: BaFin

  Anleihen / AIF

BaFin wird strenger: Bekommen Anbieter von prospektfreien Finanzprodukten Probleme?

In Deutschland sind Vermögensanlagen von der Prospektpflicht ausgenommen, wenn sie aus maximal 20 Anteilen bestanden. Für einige Anbieter könnte es nach einer Meldung der Finanzaufsicht BaFin aber dennoch ungemütlich werden.

Die Behörde bemängelte vor wenigen Tagen, dass ein Immobilienunternehmen nachrangige Namensschuldverschreibungen ohne Vermögensanlagenprospekt anbietet. Nach Recherchen des Portals investmentcheck.de sind bei dem Angebot maximal 20 Anteile vorgesehen.

Sollte die BaFin an ihrer Einschätzung festhalten, könnte dies Auswirkungen auch auf andere Firmen haben, die ähnliche Produkte vertreiben. 20er-Modelle sind für Anbieter der einfachste Weg, die Kosten für die Erstellung eines Vermögensanlagenprospekts zu sparen.

Laut investmentcheck.de teilen manche Finanzunternehmen größere Angebote in mehrere auf, die jeweils auf maximal 20 Anteile beschränkt sind. Auch bei der von der BaFin beanstandeten Immobilienanleihe soll dies der Fall gewesen sein. Die Behörde möchte nun offenbar gegen solche Konstruktionen vorgehen und die Anbieter dazu bringen, Prospekte vorzulegen. In letzter Konsequenz kann die BaFin den Vertrieb von Produkten untersagen, die gegen Prospektpflichten verstoßen.

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