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Anleihen / AIF, Crowd-Investment
Bioenergiepark bietet Crowdinvesting mit 6 % Zins – überzeugt das Angebot?
Die Bioenergiepark GmbH aus Bayern möchte ein Biomassebrikettwerk in Hessen errichten. Zur Finanzierung des Vorhabens bietet sie Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung „BEP Rheinland“ an. Deren Zinssatz beträgt 6 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von knapp acht Jahren. Die Muttergesellschaft der Emittentin hat ihren Anleihegläubigern 2020 eine unangenehme Nachricht überbracht. Wie sind die Aussichten für die Bioenergiepark GmbH und ihre Anlegerinnen und Anleger?
Die Emittentin der Nachrangdarlehen, die Bioenergiepark GmbH, möchte laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 23.2.2021) mit dem Anlegerkapital ein Biomassebrikettwerk errichten und anschließend betreiben. Das erforderliche Grundstück ist laut VIB mit einem langfristigen Pachtvertrag gesichert. In dem geplanten Biomassebrikettwerk will das Unternehmen laut VIB Biomasse und andere Abfälle aufbereiten und zu Briketts verarbeiten. Für die produzierten Biomassebriketts sollen ausreichend Abnahmeverträge mit gewerblichen Industriekunden geschlossen werden.
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Bioenergiepark kann monatlich kündigen
Neben den Nachrangdarlehen „BEP Rheinland 6,00 % 2028 – endfällig“ bietet die Emittentin auch annuitätische Nachrangdarlehen an. Das Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen beträgt zusammen maximal 6 Millionen Euro. Eine Zeichnung der Nachrangdarlehen ist ab 5.000 Euro über die Internet-Dienstleistungsplattform der Öko Zinsen GmbH möglich.
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet am 31. Dezember 2028. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für die Anlegerinnen und Anleger laut VIB ausgeschlossen. Der Emittentin steht hingegen ein ordentliches Kündigungsrecht zu, das sie mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats ausüben kann.
Hohe Kostenquote
Die Emittentin zahlt laut VIB an den Plattformbetreiber eine Vergütung für die Vermittlung der Nachrangdarlehen in Höhe von insgesamt 6 Prozent der Summe der Nachrangdarlehen und eine Marketing-Vergütung von insgesamt 4 Prozent der Summe der Nachrangdarlehen. Daneben erhält der Plattformbetreiber laut VIB von der Emittentin während der Laufzeit der Darlehen „als Gegenleistung für die von ihm erbrachten Verfahrensdienstleistungen“ jährlich einen Betrag von 1 Prozent der Summe der von ihm vermittelten Nachrangdarlehen. Die gesamten kumulierten Kosten betragen somit 18 Prozent, bezogen auf den Anlagebetrag.
Bilanzsumme der Emittentin nur rund 26.000 Euro
Die Emittentin Bioenergiepark GmbH hieß bis Dezember 2020 Blue Energy Syngas GmbH. Letztere wiederum hieß bis Mitte 2018 noch Blue Energy Alpha 2 GmbH, die 2017 gegründet wurde.
Laut Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2019 der Emittentin beträgt ihr Eigenkapital rund 17.000 Euro bei einer Bilanzsumme von rund 26.000 Euro. Ein Jahresabschluss der Emittentin für 2020 ist noch nicht im Unternehmensregister veröffentlicht.
Laut Unternehmensregistereintrag der Blue Energy Europe GmbH aus dem bayrischen Senden vom 22. Mai 2020 ist die Emittentin ihre vollständige Tochtergesellschaft, und Aufgabenbereich der Blue Energy Syngas GmbH ist „Engineering für China“. Laut Unternehmensregistereinträgen, die am 12. März 2021 bekannt gemacht wurden, ist Herbert Heinz (Jahrgang 1952) als Geschäftsführer bei der Blue Energy Europe GmbH ausgeschieden, und seine Prokura bei der Emittentin sind erloschen.
Eine Schwestergesellschaft der Emittentin ist laut Organigramm vom Mai 2020 die Blue Energy HKW GmbH & Co. KG, die ebenfalls derzeit Nachrangdarlehen mit einem Zins von 6 Prozent pro Jahr anbietet.
Refinanzierung der Blue Energy Europe GmbH gescheitert
Die Muttergesellschaft der Emittentin, die Blue Energy Europe GmbH, hat laut Unternehmensregistereintrag vom Mai 2020 folgende zwei Anleihen emittiert:
- Anleihe 2014/2020 im Nennbetrag von bis zu 20 Millionen Euro, davon 6,05 Millionen Euro valutiert;
- Anleihe 2017/2025 im Nennbetrag von bis zu 20 Millionen Euro, davon 5,332 Millionen Euro valutiert.
Emittentin der ersten Anleihe war noch die BI Energiezentrum Bayern 1. Diese wurde im April 2016 auf die Blue Energy Europe GmbH verschmolzen.
Die Blue Energy Europe GmbH führt im Mai 2020 weiter aus: „Die Emittentin hatte beabsichtigt, die Anleihe 2014/2020 einschließlich aufgelaufener Zinsen durch eine Refinanzierung zurückzuzahlen. Infolge der Corona-Pandemie ist diese Refinanzierung gescheitert.“
Nach der Aufforderung zur Stimmabgabe haben die Anlegerinnen und Anleger der Anleihe 2014/2020 laut Unternehmensregistereintrag von Juni 2020 mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte unter anderem beschlossen, die Laufzeit der Anleihe 2014/2020 bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.
Laut Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 hat die Blue Energy Europe GmbH eine Bilanzsumme von rund 20,3 Millionen Euro. Das Unternehmen verzeichnete im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag von rund 5,2 Millionen Euro. Die Jahresabschlüsse der Blue Energy Europe GmbH für 2019 und 2020 sind noch nicht im Unternehmensregister veröffentlicht (Stand: 10.3.2021).
Risiken
Bei dem vorliegenden Angebot der Bioenergiepark GmbH handelt es sich um unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre.
Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt von mehreren Einflussgrößen ab. Dazu zählen laut VIB Genehmigung und planmäßige Inbetriebnahme des Biomassebrikettwerks. Die für die Emittentin relevanten Märkte sind laut VIB der Rohstoffmarkt für Biomasse als Einsatzstoff sowie der Brennstoffmarkt mit den zu erwartenden Vergütungen. Treibende Faktoren, die unmittelbare Auswirkungen auf den Markt haben und damit die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten, sind laut VIB geringe Betriebszeiten, steigende Rohstoffpreise, steigende Betriebskosten und geringe Produktion des Biomassebrikettwerks.
Bei nachteiligen Marktbedingungen für die Emittentin kann es zu einem Total- oder Teilverlust des Nachrangdarlehensbetrags und der Zinszahlungen kommen. Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann laut VIB insbesondere der Fall sein, wenn die Emittentin geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz der Emittentin kann zum Verlust des Nachrangdarlehensbetrages der Anlegerinnen und Anleger führen.
Fazit
Bei den angebotenen Nachrangdarlehen handelt es sich um ein Risikokapital-Investment. Die Emittentin hat gemäß Jahresabschluss 2019 nur ein geringes Eigenkapital von rund 17.000 Euro. Die Situation der Muttergesellschaft ist problembehaftet. Der Bau und Betrieb einer Biomasse-Anlage ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Für Anlegerinnen und Anleger besteht ein hohes Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital verlieren. Das Nachrangdarlehens-Angebot überzeugt nicht.