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Erneuerbare Energie, Meldungen
Biomasse-Ausschreibung erneut massiv überzeichnet
Die aktuelle deutsche Ausschreibung für Biomasseanlagen war deutlich überzeichnet. Ein Neubau-Boom bei Biomasseanlagen ist deswegen aber nicht zu erwarten. Bei der Ausschreibung für Biomethananlagen ging erneut kein Gebot bei der Bundesnetzagentur ein. Das Hauptstadtbüro Bioenergie sieht eine Gefährdung der Energiewende.
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen sowie für Biomethananlagen zum Gebotstermin 1. April 2024 bekannt gegeben. In Biomasseanlagen wird Biomasse vor Ort zur Stromerzeugung genutzt. Im Unterschied dazu wird in Biomethananlagen Biogas zur Stromerzeugung eingesetzt, das an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeist worden ist.
Sehr wenige Gebote für Neuanlagen
Die Biomasseausschreibung war zum wiederholten Mal deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 240 Megawatt (MW) wurden in der Ausschreibung 788 Gebote mit einer Gebotsmenge von 742 MW eingereicht. Dabei entfielen nur acht Gebote mit 11 MW auf Neuanlagen. Die übrigen Gebote kamen von Bestandsanlagen, die ihren Weiterbetrieb sicherstellen wollen.
263 Gebote mit insgesamt 243 MW erhielten einen Zuschlag, darunter sechs Neuanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 14,16 Cent/kWh bis 18,48 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 17,80 Cent/kWh, bei der letzten Ausschreibung waren es 18,28 Cent/kWh.
Ein Drittel der Zuschläge ging an Gebote für Standorte in Bayern (90 MW, 127 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (50 MW, 37 Zuschläge), Baden-Württemberg (33 MW, 37 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (26 MW, 29 Zuschläge).
Ausschreibungen für Biomethananlagen bleiben ein Flop
Bei der neuen Ausschreibung für Biomethananlagen gingen wie schon in den letzten beiden Runden keine Gebote ein.
Nach Einschätzung von Sandra Rostek, Leiterin des „Hauptstadtbüro Bioenergie“, das nach eigenen Angaben die politische Arbeit der Bioenergiebranche bündelt, sind die Ergebnisse der Biomasse-Ausschreibung kein gutes Zeichen: „Leider war es zu erwarten, dass die Biomasse-Ausschreibung erneut so deutlich überzeichnet ist. Der schleichende Ausstieg aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas, der mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 eingeleitet wurde, trägt nun bedauerliche Früchte. Mehr und mehr Bestandsanlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, bekommen endgültig keinen Zuschlag für eine Anschlussvergütung und müssen nun stilllegen. So gefährden wir sehenden Auges den Erfolg der Energiewende.“
Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen findet am 1. September 2024 statt, für Biomasseanlagen am 1. Oktober 2024.