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Erneuerbare Energie, Meldungen
Biomasseausschreibung stark überzeichnet
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. April 2025 bekanntgegeben. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 187 Megawatt (MW) wurden 685 Gebote mit insgesamt 543 MW eingereicht. Damit war die Biomasse-Ausschreibung fast dreifach überzeichnet. Dagegen gingen bei der Biomethan-Ausschreibung erneut keine Gebote ein.
Bei der Biomasse-Ausschreibung entfielen nur acht Gebote mit 5 MW auf Neuanlagen und 677 Gebote im Umfang von 538 MW auf Bestandsanlagen. Es konnten 244 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen zwei Zuschläge mit 0,3 MW auf Neuanlagen und 242 Zuschläge mit 187 MW auf Bestandsanlagen.
Harter Wettbewerb lässt Zuschlagswerte weiter sinken
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 12,34 Cent/kWh bis 17,19 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Ausschreibungsrunde mit 16,53 Cent/kWh deutlich unterhalb der Vorrunde (17,33 Cent/kWh). Der Trend fallender Zuschlagswerte setzt sich damit fort. 83 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die größten Zuschlagsvolumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (64 MW, 94 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringeren Volumina für Standorte in Niedersachsen (34 MW, 36 Zuschläge) und Baden-Württemberg (32 MW, 50 Zuschläge).
Genehmigung der EU-Kommission liegt noch nicht vor
Durch das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Biogaspaket wurden Regelungen eingeführt, durch die einerseits für Biogasanlagen stärkere Anreize zur flexiblen Fahrweise gesetzt und andererseits Biogasanlagen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, bevorzugt bezuschlagt werden. Die Anwendung der Regelungen bedarf größtenteils der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission. Diese lag bis zum Gebotstermin nicht vor, weshalb die Änderungen nach Angaben der Bundesnetzagentur im Rahmen der aktuellen Ausschreibungsrunde noch nicht angewandt wurden.
Flexibles Biogas soll Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie ausgleichen
Der Bundestag hatte im Februar 2025 die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung beschlossen. Ziel des Maßnahmenpakets ist nach Angaben des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (inzwischen: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) die Optimierung der Förderung der systemdienlichen flexiblen Verstromung von Energie aus Biomasse und die Erhöhung der Planungssicherheit für bestehende Biogasanlagen, insbesondere für solche mit bestehendem kommunalen Wärmenetzanschluss.
Die Anschlussförderung für Bestandsanlagen wurde nach Angaben des Ministeriums von zehn auf zwölf Jahre verlängert, um die Anpassung an das neue System zu erleichtern und notwendige Investitionen hierfür anzureizen. Diese Maßnahmen sollen die Rolle des bedarfsgerechten Einsatzes von Biomasse als eine wichtige Stütze der Energiewende stärken, vor allem in ländlichen Regionen. Die Ausschreibungsvolumina für Biomasse wurden von rund 2 Gigawatt (GW) auf etwa 2,8 GW angehoben, mit einem besonderen Fokus auf die Jahre 2025 und 2026.
Kontroversen um Gesetzentwurf
Zukünftig soll Biogas vor allem flexibel eingesetzt werden, um die Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Dazu wird laut Ministerium (Angaben aus dem Februar 2025) die Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsstunden begrenzt und die Förderung bei schwach positiven Strompreisen (weniger als 2 Cent pro Kilowattstunde) ausgesetzt.
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10.12.24
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