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Blindpool-Angebote werden verboten - Bundesregierung einigt sich auf Gesetzentwurf für Anlegerschutz
Das Bundesministerium der Finanzen hat gemeldet, dass die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen hat. Der Gesetzentwurf setze das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ abschließend um, das im August 2019 vorgelegt wurde.
Im Einzelnen beinhaltet der Gesetzentwurf nach Angaben des Bundesfinanzministeriums unter anderem folgende Regelungen:
- Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sogenannte Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anlegerinnen und Anleger eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Investition besteht.
- Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberaterinnen und Anlageberater und Finanzanlagevermittler und Finanzanlagevermittlerinnen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Eignung der Vermögensanlage für die Anlegerinnen und Anleger berücksichtigt und geprüft wird.
- Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbrauch zu verhindern.
- Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), soll die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Damit soll das Produktinterventionsverfahren der BaFin gestärkt werden.
- Um die Transparenz für Anlegerinnen und Anleger weiter zu erhöhen, sollen Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht werden.
ECOreporter hat bereits Ende Dezember 2020 detaillierter über den Gesetzentwurf berichtet.