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Bundesfinanzministerium will Blindpools bei Vermögensanlagen verbieten
Das Bundesministerium der Finanzen möchte den Anlegerschutz stärken und dafür Änderungen des Vermögensanlagen-Gesetzes vornehmen. Neben einem Verbot von sogenannten Blindpool-Anlagen soll laut einem Referentenentwurf unter anderem auch der Vertrieb von Vermögensanlagen beschränkt werden.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ (Bearbeitungsstand: 22. Dezember 2020) enthält insbesondere die folgenden Regelungen:
- Verbot von Blindpool-Anlagen
- Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Anlageberater bzw. Finanzanlagevermittler
- Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten
- Einführung einer Mittelverwendungskontrolle
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