Der Solarmaschinenbauer Singulus steckt seit seinem schwierigen Geschäftsjahr 2020 in finanziellen Schwierigkeiten. / Foto: Singulus

  Nachhaltige Aktien, Anleihen / AIF, Wachhund

Bundesamt für Justiz verhängt erneut Ordnungsgeld gegen Singulus

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten des Solarmaschinenbauers Singulus Technologies festgesetzt. Das Unternehmen aus Kahl am Main hatte Unterlagen nicht fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten des Solarmaschinenbauers Singulus Technologies festgesetzt. Das Unternehmen aus Kahl am Main hatte Unterlagen nicht fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht.
Laut BfJ hat Singulus gegen § 325 des Handelsgesetzbuchs (HGB) verstoßen, weil das Unternehmen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung einreichte. Nach Angaben des Bundesamtes hat Singulus gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Das BfJ hatte 2022 in gleicher Sache bereits Ordnungsgelder von insgesamt 100.000 Euro gegen Singulus verhängt. Hintergrund der Strafzahlungen sind Verzögerungen bei der Veröffentlichung des längst überfälligen Jahresabschlusses 2020. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG prüft weiterhin die Zahlen des finanziell angeschlagenen Unternehmens für 2020 und 2021. Ein Testat für die Abschlüsse könne man erst erteilen, „wenn weitere Prüfungshandlungen im Hinblick auf die positive Fortführungsprognose der Gesellschaft durchgeführt worden sind“, teilte KPMG im Januar mit. Singulus geht aktuell davon aus, den Jahresabschluss 2020 am 17. März veröffentlichen zu können.

Mehr zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Singulus können Sie hier lesen.

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Die Singulus-Aktie ist heute mit einem Minus von 4,4 Prozent in den Tradegate-Handel gestartet, aktuell kostet sie 2,16 Euro (Stand 2.3.2023, 8:09 Uhr). Seit dem Allzeithoch von knapp 1.712 Euro 2006 geht es für die Aktie, von einigen kleineren Erholungsphasen abgesehen, kontinuierlich bergab. Im Jahresvergleich ist der Kurs um 37 Prozent gesunken, auf fünf Jahre gesehen notiert er 86 Prozent im Minus.

Im Frühjahr 2021 konnte Singulus Zinsen und Rückzahlungen seiner Anleihe 2016/2021 nicht fristgerecht leisten und erhöhte deshalb die Laufzeit der Anleihe bis 2026, bei geringeren Zinsen (ECOreporter berichtete hier). Im September 2022 änderte Singulus die Bedingungen der Anleihe erneut, um Sonderkündigungen wegen der verspäteten Abgabe der Geschäftsberichte zu verhindern (mehr dazu lesen Sie hier). Das Unternehmen wäre möglicherweise nicht in der Lage gewesen, die Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen. Derzeit steht die Anleihe an der Frankfurter Börse bei 65 Prozent ihres Nennwertes (2.3.2023, 8:15 Uhr).

Mittlerweile haben das Bundesamt für Justiz und die Finanzaufsicht BaFin aufgrund der Verzögerungen bei den Jahresabschlüssen Geldbußen in Höhe von insgesamt 690.000 Euro gegen Singulus verhängt.

Wegen der angespannten finanziellen Lage und der unklaren Entwicklung von Singulus rät ECOreporter weiterhin davon ab, in die Aktie oder die Anleihe zu investieren.

Sie suchen aussichtsreichere grüne Anleihen? Dann lesen Sie unser Dossier 46 richtig nachhaltige Anleihen mit bis zu 8 % Zins.

Lesen Sie auch: Das sind die besten Solaraktien – wo sich jetzt der Einstieg lohnen kann

Singulus Technologies AG Aktie:

Singulus Technologies AG Anleihe 2016/2021: ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H

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