Die enen Gruppe wirbt über die Crowd Kapital für vier Solarprojekte ein. / Symbolfoto: Pixabay

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enen Solar Projektentwicklung II – Crowdinvesting mit 6 % Zins plus Bonus

Die enen Gruppe plant unter anderem vier Solarprojekte mit einer Nennleistung von zusammen rund 100 Megawattpeak (MWp). Die Entwicklung dieser Projekte können Anlegerinnen und Anleger ab 500 Euro über die enen PV Freiflächen Projekte UG (haftungsbeschränkt) 2 & Co. KG Finance 3 finanzieren. Das Unternehmen bietet Nachrangdarlehen mit einem Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr und einer Bonuskomponente bei einer Laufzeit von vier Jahren an. Wie hoch sind die Risiken?

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Emittentin der Nachrangdarlehen ist die enen PV Freiflächen Projekte UG (haftungsbeschränkt) 2 & Co. KG Finance 3 aus Limburg an der Lahn in Hessen. Diese wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die enen PV Freiflächen Projekte UG (haftungsbeschränkt) 2 mit ihrem Geschäftsführer Jürgen Mäurer.

Wozu dient das Anlegerkapital?

Die Emittentin wurde am 15. November 2021 neu ins Unternehmensregister eingetragen. Sie beabsichtigt laut Basisinformationsblatt (BIB, Stand: 22.11.2021), das Nachrangdarlehenskapital, das sie von Anlegerinnen und Anlegern einwirbt, jeweils als ein eigenes Nachrangdarlehen an drei Tochtergesellschaften zu vergeben. Diese Tochtergesellschaften sind für die Planung und Entwicklung der vier Photovoltaikanlagen bis zur Baureife zuständig. Nach erfolgter Projektierung der Solaranlagen sollen die Projektrechte verkauft werden.

Wie sollen die Zinszahlungen erfolgen?

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittserklärung einschließlich einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre. Der Zinssatz der Darlehen beträgt 6 Prozent pro Jahr. Die Zinsen sollen laut Anlagebroschüre (eine Werbeunterlage, Stand: 19.11.2021) aus der Liquidität der Muttergesellschaft enen endless energy GmbH bedient werden. Laut Anlagebroschüre besteht eine Patronatserklärung über 1,24 Millionen Euro der enen endless energy GmbH für alle Verbindlichkeiten auf Ebene der Emittentin. Das maximale Emissionsvolumen der Nachrangdarlehen beträgt laut BIB 1 Million Euro. Der Vertrieb erfolgt über die Internet-Plattform WIWIN. Der öffentlich verkündete Platzierungsstart soll nach Angaben von WIWIN am 29. November (Montag) erfolgen.

Laufzeit und Bonus

Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Die Emittentin ist für den Fall, dass die Projektrechte vor Laufzeitende veräußert werden, berechtigt, die Nachrangdarlehen einseitig zu kündigen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch die Emittentin steht den Anlegerinnen und Anlegern laut BIB eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Wenn mit der Veräußerung der Projektrechte ein Gewinn erzielt wird, besteht die Möglichkeit für eine Bonuszahlung. Die Bonuskomponente beträgt laut BIB 5,5 Prozent des Gewinns. Sie wird gemäß VIB an die Anlegerinnen und Anleger anteilig ausbezahlt, also im Verhältnis des individuellen Anlagebetrags zum Gesamtemissionsvolumen.

Zwei Standorte in Sachsen-Anhalt

Die drei Projektgesellschaften der Emittentin sollen mit den Mitteln aus dem Crowdinvesting die Projektrechte für die vier Solarprojekte von der enen endless energy GmbH erwerben und die Projektentwicklung bis hin zur Baureife durchführen. Die vier geplanten Projekte sollen in Allstedt (Sachsen-Anhalt, rund 41,4 MWp), Niederröblingen (Sachsen-Anhalt, rund 11,7 MWp), Stresendorf (Mecklenburg-Vorpommern, 18 MWp) und Langenwolmsdorf (Sachsen, 28 MWp) entstehen. In einer der Projektgesellschaften werden zwei Projekte entwickelt, die sich in räumlicher Nähe zueinander befinden.

Frühe Phase der Projektentwicklung

Laut Anlagebroschüre hat die enen endless energy GmbH die Projektrechte für alle vier Projekte erworben. enen hat nach eigenen Angaben die Projekte vor dem Kauf im Rahmen einer Vorprüfung auf ihre EEG- bzw. PPA-Fähigkeit hin geprüft und beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen angefragt, ob ein Netzanschluss grundsätzlich möglich ist.

Um eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten, müssten die Solarprojekte einen Zuschlag bei einer der Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur erhalten. Alternativ kann angestrebt werden, unabhängig vom EEG einen Stromliefervertrag (Power Purchase Agreement, PPA) abzuschließen. Die Flächensicherung konnte laut Anlagebroschüre für alle vier Projekte mittels Nutzungsverträgen abgeschlossen werden. Die Gespräche mit den Gemeinden sind den Angaben nach für kommendes Frühjahr geplant.

Diese vier Projekte sollen innerhalb der nächsten vier Jahre bis hin zur Baureife – inklusive aller erforderlichen Genehmigungen – geführt werden. Dies beinhaltet laut Anlagebroschüre unter anderem Umweltprüfungen und weitere Planungen (Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Brandschutz), die entweder durch enen selbst durchgeführt oder koordiniert werden.

Hohe Risiken

Verschiedene Risikofaktoren können nach Angaben der Emittentin ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Entwicklung der Anlagen hin zur Baureife könnte mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner mangelhafte Leistungen erbringen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern, und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Projekten erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder Verzögerungen führen könnte. Die Rentabilität des Projekts könnte dadurch gemindert werden.

In der Folge besteht das Risiko, dass die von den Tochtergesellschaften entwickelten Projektrechte nicht oder nur zu einem geringen Preis veräußert werden können, was zu geringen oder keinen Erträgen der Emittentin führen könnte.

Sowohl die Ansprüche der Emittentin gegenüber den Tochtergesellschaften als auch die Ansprüche der Anlegerinnen und Anleger gegenüber der Emittentin stellen nachrangige und unbesicherte Nachrangdarlehen dar. Die Anlegerinnen und Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen – beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) – nicht erfüllen kann. Es besteht das Risiko, dass die Anlegerinnen und Anleger ihr eingesetztes Kapital vollständig verlieren.

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