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Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF, Wachhund
Erneuerbare-Energien-Unternehmen soll Schadenersatz zahlen
2013 hatte ECOreporter von einem Investment in Genussrechte eines norddeutschen Unternehmens abgeraten. 2015 meldete die Firma Insolvenz an, jetzt wurde sie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
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Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG betrieb ein Biomassekraftwerk an ihrem Unternehmenssitz im niedersächsischen Papenburg und arbeitete an der Realisierung eines Offshore-Windparks in der Nordsee. Dazu sammelte EEV von 2.500 Anlegern 26,2 Millionen Euro in Form von Genussrechten und partiarischen Darlehen ein.
Doch bei dem Biomassekraftwerk gab es finanzielle Probleme, und die Genehmigung des Offshore-Windparks Skua zog sich immer weiter hin, weil die Windfarm in einem Übungsgebiet der Bundeswehr errichtet werden sollte.
Verdacht auf Untreue und schweren Betrug
Im November 2015 musste EEV Insolvenz anmelden, ein Jahr später wurde das Biomassekraftwerk verkauft. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit Mai 2018 gegen fünf Verantwortliche der EEV AG. Ihnen wird schwerer Betrug, Kapitalanlagebetrug, Untreue sowie ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorgeworfen. Wie ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der Ems-Zeitung mitteilte, bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten die Genussrechtezeichner bewusst getäuscht hätten.
Die Insolvenzverfahren gegen die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG und deren Tochterunternehmen EEV Bio Energie GmbH & Co. KG laufen noch. Dietmar Penzlin, der Insolvenzverwalter der EEV Bio Energie GmbH & Co. KG, erklärte gegenüber der Ems-Zeitung, die Verfahren würden "voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019“ abgeschlossen. Penzlins Kollege Stefan Denkhaus, der als Insolvenzverwalter für die EEV AG zuständig ist, erklärte, es sei momentan noch nicht absehbar, wie viel von ihrem investierten Kapital Anleger zurückerhalten würden.
Der Vorwurf: Fehler im Prospekt
Unterdessen hat ein Anleger die EEV AG auf Schadenersatz verklagt. Er begründete dies mit "Fehlern in dem der Emission der Genussrechte zugrunde liegenden Prospekt“. Vor allem auf die absehbaren Probleme bei der Genehmigung des Windparks Skua sei im Prospekt nicht hingewiesen worden.
Der Insolvenzverwalter bestritt die Forderung. Doch das Landgericht Osnabrück hat vor wenigen Tagen im Sinne des Klägers entschieden und die EEV AG zur Zahlung von 14.500 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Anspruch auf die Zahlung besteht allerdings nur als Insolvenzforderung.
Außerdem wird der Kläger, wenn er seine Ansprüche durchsetzen will, ein weiteres Verfahren gegen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der EEV AG führen müssen. Denn bislang ist nicht geklärt, ob die Versicherung für die Fehler im Prospekt aufkommen muss oder nicht.