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Erneuerbare Energie, Meldungen
KfW-Förderprogramm für private Ladestationen startet
Das Bundesverkehrsministerium hat erstmals ein Förderprogramm für privat genutzte Ladestationen für Elektrofahrzeuge aufgelegt. Ab dem 24. November 2020 können die Anträge bei der KfW eingereicht werden. Allerdings müssen zahlreiche Bedingungen erfüllt sein.
Bisher gab es neben der Bundesförderung für öffentlich zugängliche Ladestationen lediglich von einzelnen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse für private Ladeeinrichtungen. Die gewünschte Wirkung haben die Maßnahmen noch nicht gezeigt, der Ausbau der E-Mobilität geht weiter nur schleppend voran.
Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur gilt als eine der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mobilitätswende. Mit dem neuen Förderprogramm soll diese Infrastruktur jetzt im privaten Bereich geschaffen werden – und so mehr Menschen motivieren, auf ein Elektroauto umzusteigen.
Das neue Programm trägt den Namen „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (KfW 440). Der Investitionszuschuss beträgt 900 Euro je Ladepunkt, wobei eine Ladestation mehrere Ladepunkte haben kann.
Strom muss zu 100 Prozent erneuerbar sein
Zu den förderfähigen Kosten zählen die Investitionen in die Ladeeinrichtung, der Einbau, notwendige Elektroinstallationsarbeiten wie Erdarbeiten, der Netzanschluss und ein Energiemanagementsystem zur Steuerung der Ladestation. Die Gesamtkosten müssen sich auf mindestens 900 Euro je Ladepunkt belaufen.
Der Antrag auf den Zuschuss kann für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude gestellt werden. Bedingung ist, dass die Ladeeinrichtung auf einem privat zugänglichen Grundstück installiert und von einem begrenzten Personenkreis genutzt wird, zum Beispiel von einer Familie oder den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses.
Weiterhin muss die Ladeleistung genau elf Kilowatt je Ladepunkt aufweisen. Ob auch Ladepunkte mit höherer Leistung förderberechtigt sind, die dann gegebenenfalls heruntergeregelt werden müssen, ist noch nicht klar. „Voraussichtlich ja“, sagte Wolfram Schweickhardt, stellvertretender Pressesprecher der KfW Bankengruppe, gegenüber dem Solar-Branchenblatt pv magazine.
Spätestens beantwortet wird die Frage mit der Liste der förderfähigen Ladestationen, die zum Start der Antragstellung am 24. November veröffentlicht werden soll. Der Antrag muss vor der Bestellung der Ladeeinrichtung im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Mit Blick auf die Netzdienlichkeit muss die Ladestation intelligent und steuerbar sein, sodass die Ladeleistung von außen beeinflusst werden kann. Und: Für die Ladestation muss 100 Prozent regenerativer Strom genutzt werden. Dieser kann zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage kommen. „Ist das nicht ausreichend, ist zusätzlich ein Stromvertrag aus 100 Prozent erneuerbaren Energien zu verwenden“, sagt Schweickhardt. Eigenerzeugter Strom könne auch in einem Stromspeicher zwischengespeichert werden, wenn daraus dann die Ladestation versorgt wird.