Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat erstmals staatlichen Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt. / Foto: Pixabay

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Gerichtsurteil: Klimaschutz ist ein Menschenrecht

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg hat die Schweiz wegen unzureichendem Klimaschutz verurteilt. Damit erkennt das Gericht erstmals Klimaschutz als Menschenrecht an.

Die Richterinnen und Richter gaben mit dem Urteil am Dienstag dem Schweizer Verein Klimaseniorinnen recht. Der mangelnde Klimaschutz der Schweiz habe die Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt, so das Urteil. Die Frauen seien in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben und in ihrem Recht auf ein faires Verfahren berührt worden.

Klimaseniorinnen Schweiz klagen erfolgreich

Der Verein Klimaseniorinnen Schweiz war 2016 mit dem Ziel gegründet worden, die schweizerische Klimapolitik gerichtlich zu prüfen. Es war die erste Klimaklage, die vor der Großen Kammer des EGMR angehört wurde. Initiiert und unterstützt wurde der Verein durch die Umweltorganisation Greenpeace.

Die Seniorinnen argumentierten, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet seien, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen. Der Verein hat nach eigenen Angaben mehr als 2.500 Mitglieder in der Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren.

Der EGMR hatte sich zuvor schon mit Umweltemissionen wie Lärm oder Luftverschmutzung auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes. Zur Urteilsverkündung reisten mehrere Hundert Menschen an. Auch hatte das Gericht mit der Schweizer Klage erstmals eine Verbandsklage zugelassen.

Staaten seien für die negativen Folgen des Klimawandels für Leben, Gesundheit und Lebensqualität verantwortlich, betonten die Straßburger Richterinnen und Richter. Wegen der ursächlichen Beziehung zwischen staatlichem Handeln – oder Unterlassen – und den Klimafolgen müssten Einzelne oder Vereine besseren Klimaschutz als ein Menschenrecht einklagen können.

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