Die Bundesregierung muss laut einem Gerichtsurteil mehr gegen klimaschädliche Emissionen tun. / Foto: Pixabay

  Erneuerbare Energie

Gerichtsurteil: Deutschland muss zusätzliche Sofortmaßnahmen gegen Klimagase beschließen

Die Bundesregierung muss zusätzliche Sofortmaßnahmen in die Wege leiten, um die Klimagase in den Sektoren Verkehr und Gebäude zu senken. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Umweltverband BUND. Aus ihrer Sicht haben die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt, als die zulässige Menge von Klimagasen in den beiden Sektoren überschritten wurde. Die Regierung hatte im April mitgeteilt, dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kein Klimaschutzsofortprogramm vorlegen muss.

Allerdings schreibt das Klimagesetz vor, dass das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Bis 2030 müssen die Treibhausgase demnach um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Erreicht worden waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung.

Bei Emissionen aus Verkehr und Gebäuden hatte Deutschland 2021 und 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Gesetzes verstoßen. Im Oktober stellte die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm vor, das aber noch nicht vom Bundestag beschlossen ist.

Geplantes Klimaschutzprogramm genügt nicht

Das Gericht urteilte nun allerdings, dass die Vorlage nicht "die Anforderungen an ein Sofortprogramm" erfüllt. Das beschlossene Klimaschutzprogramm überprüfe verschiedene Bereiche in einer mehrjährigen Gesamtrechnung. Ein Sofortprogramm müsse aber "kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten", damit die im Klimaschutzgesetz vorgesehenen Emissionsmengen in den folgenden Jahren eingehalten würden.

"Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Das Gericht habe "die Revision ausdrücklich zugelassen".

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei ein "richterlicher Doppel-Wumms für den Klimaschutz" und eine "schallende Ohrfeige für die Bundesregierung". Gleichzeitig forderte er ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen sowie 80 km/h auf Landstraßen und 30 km/h in Städten.

Nach Ansicht von Resch ließen sich damit jährlich mehr als elf Millionen Tonnen CO2 einsparen – das sei ein Drittel des Fehlbetrags im Verkehrssektor, so der Umwelthilfe-Geschäftsführer. Außerdem müssten klimaschädliche Subventionen wie das Dienstwagenprivileg gestrichen werden.

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