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Gerichtsurteile: Preiserhöhungen der Verbund AG waren unzulässig
Der österreichische Energiekonzern Verbund hat im Mai 2022 zu Unrecht seine Preise angehoben. Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigte nun in zweiter Instanz das Wiener Oberlandesgericht (OLG). Wie entwickelt sich die Verbund-Aktie?
Da eine Klausel in den Kundenverträgen des Konzerns nach Einschätzung der Gerichte unzulässig war, entfällt die Rechtsgrundlage für die Preiserhöhungen. Das zu viel eingenommene Geld wird Verbund möglicherweise erstatten müssen. Verbund hat bereits angekündigt, auch gegen das zweitinstanzliche Urteil in Revision zu gehen, diesmal vor dem Obersten Gerichtshof.
Das Handelsgericht und das OLG hatten bemängelt, dass Verbund seine Strompreise von einem Strombörsenindex abhängig macht, obwohl der Konzern damit wirbt, seinen Strom zu 100 Prozent mit österreichischer Wasserkraft zu erzeugen. Verbund will mit der neuerlichen Revision „beim Gesetzgeber klare Festlegungen für Preisänderungen erwirken, um so für Rechtssicherheit für Anbieter und Endverbraucher gleichermaßen zu sorgen“.
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19.07.24
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