Solarpark von Green City. Der Konzern ist drohend zahlungsunfähig, das operative Geschäft soll aber fortgeführt werden. / Foto: Green City

  Anleihen / AIF, Wachhund

Green City: Keine Insolvenz in Eigenverwaltung

Der Münchener Green City-Konzern wollte zwei seiner insolventen Gesellschaften in Eigenverwaltung weiterführen. Das Amtsgericht München hat dies untersagt.

Die entsprechenden Anträge der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG lehnte das Gericht ab. Die beiden Unternehmen befinden sich jetzt in vorläufigen Regelinsolvenzverfahren. Heißt: Sie stehen unter Fremdverwaltung und dürfen nicht mehr selbst über die Verwendung von Finanzmitteln entscheiden. Als Insolvenzverwalter bestellte das Gericht die Rechtsanwälte Axel Bierbach (Kraftwerkspark II) und Oliver Schartl (Solarimpuls).

Mehr zum aktuellen Stand bei Green City können Sie hier lesen.

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