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Green City: Keine Insolvenz in Eigenverwaltung
Der Münchener Green City-Konzern wollte zwei seiner insolventen Gesellschaften in Eigenverwaltung weiterführen. Das Amtsgericht München hat dies untersagt.
Die entsprechenden Anträge der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG lehnte das Gericht ab. Die beiden Unternehmen befinden sich jetzt in vorläufigen Regelinsolvenzverfahren. Heißt: Sie stehen unter Fremdverwaltung und dürfen nicht mehr selbst über die Verwendung von Finanzmitteln entscheiden. Als Insolvenzverwalter bestellte das Gericht die Rechtsanwälte Axel Bierbach (Kraftwerkspark II) und Oliver Schartl (Solarimpuls).
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