Cochlear muss bei einem Zukauf in Dänemark auf eine bestimmte Technologie verzichten. / Foto: Pixabay

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Hörimplantate-Hersteller Cochlear darf in Dänemark zukaufen – mit Einschränkung

Die australische Verbraucher- und Wettbewerbsaufsichtsbehörde ACCC hat angekündigt, dass sie sich nicht gegen einen Zukauf des australischen Hörimplantate-Herstellers Cochlear in Dänemark stellen wird. Allerdings muss der Konzern auf die Übernahme einer bestimmten Technologie verzichten.

Cochlear hatte 2022 seine Absicht mitgeteilt, das dänische Hörhilfen-Unternehmen Oticon Medical für 170 Millionen Australische Dollar (110 Millionen Euro) kaufen zu wollen. Die ACCC sah allerdings die Gefahr, dass Cochlear bei einer Übernahme eine marktbeherrschende Stellung bei Hörprothesen aufbauen könnte.

Cochlear muss auf Knochenleitungstechnologie verzichten

Nun bekam Cochlear doch noch grünes Licht für den Firmenkauf, allerdings mit einer Einschränkung: Die Australier müssen auf die Knochenleitungstechnologie von Otico verzichten. Als Knochenleitung bezeichnet man die Übertragung von Schall beziehungsweise Vibrationen auf das Innenohr über den Knochen, unter Umgehung des Gehörgangs und des Mittelohrs.

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