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Helma Eigenheimbau: Zwei Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Gifhorn hat bei zwei Unternehmen der niedersächsischen Helma-Gruppe das Regelinsolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen 35 IN 35/24 und 35 IN 37/24). Ein drittes Verfahren dürfte folgen. Die Helma-Aktie bleibt ein Spekulationsobjekt.
Die Insolvenzverfahren betreffen die börsennotierte Konzernmutter Helma Eigenheimbau AG und die Helma Wohnungsbau GmbH. Die Helma Ferienimmobilien GmbH befindet sich noch in der vorläufigen Insolvenz, hier wird der Beginn des Regelinsolvenzverfahrens für Juli erwartet.
Bei der Helma Eigenheimbau AG und der Helma Wohnungsbau GmbH hat das Gericht den vorläufigen Insolvenzverwalter Manuel Sack auch zum regulären Insolvenzverwalter bestellt.
Die in Lehrte bei Hannover ansässige Helma-Gruppe war im Zuge der Immobilienkrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Bis Mai hatte das Management noch versucht, mit Hilfe von Investoren eine Regelinsolvenz abzuwenden. Die Gespräche mit potenziellen Geldgebern brachten aber offensichtlich nicht den erhofften Erfolg.
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