Das Negativzinsniveau wirkt sich auch auf Steuervorauszahlungen aus. / Foto: Pixabay

  Fonds / ETF

Kapitalertragssteuer: Keine Vorabpauschale für Fonds in 2022 und 2023

Zu Jahresanfang mussten Fondsanlegerinnen und -anleger bislang eine Vorabpauschale für Erträge aus thesaurierenden Fonds an den Fiskus zahlen. In diesem und auch im nächsten Jahr wird diese Pauschale nicht anfallen.

Der Grund: Die Vorabpauschale fußt auf dem Basiszins, den die Bundesbank am ersten Börsentag des Vorjahres berechnet. Und am 4. Januar 2021 war dieser Basiszins negativ, er lag bei minus 0,45 Prozent. Anfang Januar dieses Jahres betrug er minus 0,05 Prozent. Die Vorabpauschalen fallen deshalb negativ aus und werden Anfang diesen und nächsten Jahres nicht erhoben. Angenehme Folge für Anlegerinnen und Anleger: Sie müssen sich Ende Dezember keine Gedanken darüber machen, ob ausreichend Barmittel auf ihrem Verrechnungskonto vorhanden sind. Allerdings sind thesaurierte Erträge weiterhin bei einem Verkauf von Fondsanteilen zu versteuern.

Die Vorabpauschale wird grundsätzlich nur für Fonds fällig, die ein positives Jahresergebnis erzielen und erhaltene Dividenden teilweise oder vollständig in neue Fondsanteile anlegen, also thesaurieren. Um Berechnung und Einzug der Vorabpauschale kümmern sich die Depotbanken.

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