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Nachhaltige Banken schlagen Alarm: Transformation darf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft nicht ausbremsen
Mehrere nachhaltige deutsche Banken warnen vor unbeabsichtigten Folgen durch neue ESG-Vorgaben.
Die jüngsten Änderungen am Kreditwesengesetz (KWG) erhöhen nach Einschätzung der grünen Geldhäuser „den Druck auf soziale und gesundheitliche Einrichtungen, für den Erhalt ihrer Kapitaldienstfähigkeit ihre ökologische Leistungsfähigkeit nachzuweisen und Emissionen zu senken, ohne dass entsprechende Investitionen bislang ausreichend refinanziert werden können“.
Eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Thema haben die Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank), die Bank im Bistum Essen, die Evangelische Bank, die GLS Gemeinschaftsbank, die Pax-Bank für Kirche und Caritas und die SozialBank unterzeichnet.
Angst vor Versorgungsengpässen
Die Lücke zwischen gestiegenen Nachhaltigkeitsanforderungen und fehlenden verbindlichen Finanzierungswegen für diese Investitionen gefährdet laut den Banken „die Zukunftsfähigkeit vieler sozial- und gesundheitswirtschaftlicher Einrichtungen und entwickelt sich zu einem ESG-Risiko für die finanzierenden Institute. Steigende Kreditkosten oder eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten wären die Folge – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit: von Investitionsstaus über höhere Energieverbräuche bis hin zu potenziellen Versorgungsengpässen.“
Auslöser für die Bedenkungen sind Änderungen am KWG, die Banken dazu verpflichten, Nachhaltigkeitsrisiken wie etwa hohe Energieverbräuche oder Auswirkungen von Extremwetterereignissen noch stärker bei ihren Kreditvergabeprüfungen zu berücksichtigen. Schon seit einiger Zeit müssen Kreditinstitute unter anderem detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen einholen. Die nachhaltigen Banken sehen hier vor allem drei Probleme:
- „In sozialen Einrichtungen liegen ökologische Kennzahlen in der geforderten Form oftmals noch nicht vor.
- Viele Sozial- und Gesundheitsimmobilien, insbesondere Kliniken, sind per se Energie-Hochverbraucher, die ihre Emissionen nicht beliebig reduzieren können.
- Sozialen Einrichtungen fehlen aufgrund ihrer Kostenträgerstrukturen häufig die finanziellen Mittel für nachhaltige Investitionen.“
Mit Inkrafttreten der Änderungen am § 26 KWG sind Banken seit 1. April 2026 verpflichtet, einen ESG-Risikoplan zu erstellen und damit die ökologischen Auswirkungen ihres Kreditportfolios offenzulegen. Das erhöht nochmals den Druck auch auf Kunden aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, ihre CO2-Emissionen zu senken, damit Bankportfolios emissionsärmer werden.
In der Stellungnahme der nachhaltigen Institute heißt es dazu: „Insbesondere uns als Kirchen- und Spezialbanken könnte unter anderem die genannte Bankenregulierung langfristig dazu zwingen, Risiken höher zu bewerten, was zu einer Verteuerung oder schlimmstenfalls sogar Ablehnung von Krediten führen kann. Nicht, weil wir nicht finanzieren wollen, sondern weil die (klimabedingten) Risiken zu hoch sind. Für Einrichtungen, die weder über große Rücklagen noch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, resultiert eine existenzielle Gefahr: Ohne Kredite keine Modernisierung, ohne Modernisierung keine Zukunftsfähigkeit. Konkret drohen: weniger Pflegeplätze, längere Wartezeiten, Investitionsstau in Kliniken und Pflegeheimen, mehr Energieverbrauch, weil Sanierungen nicht finanzierbar sind, Verschlechterung der Versorgung in Stadt und Land.“
Als Lösungsansätze schlagen die Banken vor:
1. „Refinanzierung anpassen
Um die strukturellen Finanzierungs- und Anerkennungsprobleme im bestehenden Kostenträgersystem zu lösen, braucht es dauerhaft tragfähige Refinanzierungswege, die energetische und ökologische Investitionen im Sozialbereich systematisch berücksichtigen, ohne die Kosten für die Pflege sowie für Patientinnen und Patienten unverhältnismäßig zu erhöhen.
2. Sonderregelungen für systemrelevante Einrichtungen prüfen
Die Nachhaltigkeitsregulierung konzentriert sich stark auf die ökologische Säule der Nachhaltigkeit: Energiewende, Mobilität und Industrie. Die soziale Säule, also der Daseinszweck der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, wird dabei viel zu selten mitgedacht. Dabei ist sie nicht nur ein relevanter Emittent von CO₂ – sie ist vor allem das soziale Fundament unseres Landes, dessen gesellschaftlicher Wert stärker berücksichtigt werden sollte. Genau deshalb sollte für diese Branche mehr Unterstützung bei der ökologischen Transformation gewährleistet werden.
3. Nachhaltigkeitsziele im Sozialrecht verankern
Nachhaltigkeitsziele sollten im Sozialrecht systematisch verankert werden, um soziale und ökologische Zielsetzungen gleichrangig abzusichern. Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft stehen vor der Aufgabe, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz gleichzeitig zu gewährleisten – bislang jedoch ohne ausreichende rechtliche und finanzielle Rahmensetzung. Eine Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Leistungs- und Vergütungssysteme würde Investitionen in klimafreundliche Infrastruktur erleichtern und zugleich sicherstellen, dass ökologische Anforderungen nicht zulasten der sozialen Versorgung gehen.
4. Klimaprogramm für die Sozialwirtschaft
Über die Verteilung der im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist nicht in der Weise entschieden worden, wie es mehrere Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zu Beginn dieses Jahres gefordert hatten. Ohne eine spezifische Förderung kann aber eine nachhaltige Transformation unserer Gesundheits- und Sozialwirtschaft nicht erfolgreich stattfinden. Auch im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bedarf es daher einer gesonderten Förderlinie für den Sozialsektor.“