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Nachrangdarlehen: Berater muss Schadenersatz zahlen
In den letzten Jahren haben viele Anlegerinnen und Anleger mit Nachrangdarlehen hohe Verluste erlitten. Dafür können unter Umständen die Vermittler der Angebote haftbar gemacht werden.
Nachrangdarlehen wurden lange als relativ sichere Geldanlagen vermarktet, teils sogar mit Begriffen wie „Festzins-Darlehen“. Dabei sind diese Produkte hoch riskant: Die Anleger geben einem meist kleinen Unternehmen einen Kredit, bekommen diesen aber nur zurück, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich gut geht. Bei vielen Nachrangdarlehen reicht schon die Gefahr einer Insolvenz aus, um Rück- und Zinszahlungen auszusetzen.
Und rutscht das Unternehmen tatsächlich in die Pleite, werden die Ansprüche der Anlegerinnen und Anleger als Letzte bedient – das meint der Begriff „Nachrang“ im Namen. Nachdem Banken und andere erstrangige Gläubiger ihr Geld bekommen haben, ist aber häufig nichts mehr übrig. Heißt: Totalverlust für die Nachrangdarlehensgläubiger.
Auf diese Risiken haben Vermittler in der Vergangenheit nicht immer ausreichend hingewiesen. Das Landgericht Hof verurteilte jetzt einen Finanzanlagenvermittler zu knapp 6,600 Euro Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Der Vermittler hatte einem Ehepaar, das eigenen Angaben zufolge eine sichere Kapitalanlage wünschte, ein unbesichertes Nachrangdarlehen empfohlen. Laut den Rechtsanwälten des Ehepaars klärte der Vermittler nicht ordnungsgemäß über die Risiken auf. Das Investment ging schief, das Ehepaar erhielt von 7.000 angelegten Euro nur 400 Euro zurück. Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.