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Neues Solar-Genussrecht von Murphy&Spitz mit 3,75 % Zins
Die Murphy&Spitz Green Energy AG aus Bonn betreibt Solar- und Windenergieanlagen. Zudem beteiligt sich das Unternehmen an Projektentwicklungen. Anlegerinnen und Anleger können ab 3.000 Euro das Genussrecht „Photovoltaik 2021“ zeichnen. Dieses bietet einen Zinssatz von 3,75 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von rund acht Jahren. Wie hoch ist das Risiko?
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Anbieterin und Emittentin des Genussrechts ist die Murphy&Spitz Green Energy AG, 2009 gegründet. Ihre Geschäftstätigkeit ist laut Vermögensanlagen‐Informationsblatt (VIB, Stand: 30.8.2021) Entwicklung, Errichtung und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Gemäß den Angaben im Lagebericht ihres Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 betreiben die Emittentin und ihre Tochtergesellschaften 25 Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von zusammen 14,9 Megawattpeak (MWp) in Deutschland, Italien und der Tschechischen Republik. Dazu kommen zwei Windenergieanlagen mit einer installierten
Leistung von 5,3 MW in Westfalen und Thüringen. Mit seinen Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugt Murphy&Spitz laut Lagebericht ca. 27 Millionen kWh Strom pro Jahr, davon 94 Prozent in Deutschland. Der überwiegende Teil der Stromerzeugung und damit der Umsatzerlöse erfolgt laut Lagebericht über die 100-prozentigen Tochtergesellschaften der Emittentin.
Die Emittentin benötigt laut VIB zur Refinanzierung ihrer Photovoltaikanlagen einen Betrag von bis zu 1,245 Millionen Euro. Zum 30. September 2021 hatte die Emittentin die „Anleihe 2014“ mit 5,75 Prozent Zinsen und einem Volumen von 1,245 Millionen Euro gekündigt.
Das neue Genussrechtsangebot „Photovoltaik 2021“ hat ein Emissionsvolumen von insgesamt 1,245 Millionen Euro bei einem Zins von 3,75 Prozent pro Jahr. Die Laufzeit des Genussrechts endet spätestens am 31. August 2029. Die Emittentin und die Anlegerinnen und Anleger haben das Recht zur ordentlichen Kündigung erstmals zum 31. August 2025 und zum 31. August 2027. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Eine Zeichnung des Genussrechts ist über die Online-Plattform www.gruenebeteiligung.de, betrieben durch die eueco GmbH, möglich.
Ausbau der Projektentwicklung
Laut Lagebericht entwickelt die Murphy&Spitz Green Energy-Gruppe seit 2019 Energieprojekte. Begonnen habe es mit dem Erwerb der Badfeld PV-Anlagen GmbH und deren unbebauter Projektfläche sowie der Teilnahme an einer Solar-Ausschreibung 2019. Das Ziel der Aktivitäten ist laut Lagebericht die Entwicklung von Projekten bis zur Baureife und die Übernahme der errichteten Energieanlagen in den Eigenbestand. Grundsätzlich sei auch ein Verkauf von Projektrechten denkbar.
Das Chance-Risiko-Profil dieser Aktivitäten ist laut Lagebericht gegensätzlich zum Betrieb von Anlagen mit gut planbaren Liquiditätsflüssen. Für einen Erfolg müssten viele Faktoren zusammenpassen, wodurch gemäß den Angaben im Lagebericht das Risiko von Abschreibungen auf teilentwickelte Projekte erheblich ist. Die geografischen Schwerpunkte der Projektentwicklungen liegen Murphy&Spitz zufolge in Bayern, Nordrhein-Westfalen und in Ostdeutschland.
Risiken
Die Gewährung des Genussrechts stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung dar. Sie ist bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise laut VIB jedoch mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar.
Bei dem Genussrechtsvertrag handelt es sich um einen Vertrag mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Dies bedeutet, dass die Anlegerinnen und Anleger im Insolvenzfall erst nach allen Fremdgläubigern der Emittentin befriedigt werden. Die Ansprüche auf Rückzahlung sowie auf Verzinsung können auch nicht geltend gemacht werden, solange und soweit hierdurch die Insolvenz der Emittentin herbeigeführt werden würde.
Es besteht das Risiko, dass die Sonne weniger scheint und der Wind weniger stark weht als erwartet und die Stromerträge in der Folge unter der Prognose liegen. Zudem bestehen auf Ebene der Projektgesellschaften in der Regel weitere Risiken, die mit dem Betrieb von Solar- und Windenergieanlagen verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise unplanmäßige Reparaturen und rückwirkende Änderungen von Einspeisevergütungen. Es ist möglich, dass sich das Gesamtrisiko für Anlegerinnen und Anleger künftig erhöht, wenn die Emittentin vermehrt in Projektentwicklungen investieren sollte.